In den letzten Jahrzehnten ist ein sich stetig verstärkender Trend zur Privatisierung von Krankenhäusern zu beobachten. Der Marktanteil der privatisierten Kliniken beträgt bundesweit mittlerweile ca. ein Drittel und hat damit eine kritische Größe erreicht, um die vom deutschen Gesetzgeber geforderte Trägervielfalt aus öffentlichen, frei-gemeinnützigen und privaten Trägern zu gefährden.
Die Krankenhäuser müssen als kritische Infrastruktur überwiegend in öffentlicher oder gemeinnütziger Hand verbleiben. Ebenso muss der gesetzlich verankerte Sicherstellungsauftrag durch die öffentliche Hand auch gewährleistet werden.
Eine Einflussnahme der EU auf den Betrieb und die Finanzierung von Krankenhäusern in Deutschland sowie eine weitere Privatisierung lehnt die AfD daher ab. Dies gilt sinngemäß auch für stationäre Pflegeeinrichtungen und für Medizinische Versorgungszentren (MVZ).