Die DSGVO ist nicht nur ein Beispiel für Überbürokratisierung durch die EU, sondern steht auch für die systematische Missachtung des Grundsatzes der Subsidiarität.
Auch die Zuständigkeit für den Datenschutz muss wieder den Nationalstaaten überantwortet werden. Die Datenschutz-Grundverordnung in der derzeitigen Form ist durch eine bürgerfreundliche nationale Regelung zu ersetzen!