Die sozialen Sicherungssysteme der verschiedenen EU-Länder sind höchst unterschiedlich geregelt. Gleiches gilt für die Arbeitsmärkte. Diese Vielfalt wollen wir im Sinne des Wettbewerbs der Systeme innerhalb der EU erhalten.
Wir befürworten ein koordinierendes Sozialrecht samt Sozialabkommen, wonach in anderen EU-Mitgliedstaaten erworbene Sozialversicherungsansprüche auf das Sozialversicherungssystem im Herkunftsland übertragen werden können. Jegliche Versuche der EU, Mindeststandards in den EU-Mitgliedstaaten einzuführen, betrachten wir als Verstöße gegen die Europäischen Verträge. Die EU-Sozialcharta halten wir für überflüssig.
Die AfD lehnt alle Versuche ab, die in den Verträgen festgelegte Gestaltungskompetenz der Mitgliedstaaten für die Sozialpolitik mithilfe von Deklarationen (z. B. „Europäische Säule sozialer Rechte“) auszuhöhlen und auf diesem Wege neue Zuständigkeiten der EU-Institutionen zu schaffen. Keinesfalls darf es zu einer Vereinheitlichung von Sozialsystemen kommen, da dies die Gefahr birgt, dass inländische Arbeitnehmer für die Versicherung der Arbeitnehmer in anderen EU-Staaten Beiträge entrichten müssen. Eine derartige Umverteilungsunion widerspricht dem Geist des Vertrags von Lissabon. Dies gilt insbesondere für die bereits ins Auge gefasste europäische Arbeitslosenversicherung.