Die Rolle der EU-Institutionen in der Migrationspolitik soll sich unter strikter Befolgung des Subsidiaritätsgrundsatzes künftig auf praktische und formelle Hilfestellungen bei der Umsetzung des Außengrenzschutzes und bei Abschiebungen sowie auf diplomatische Verhandlungen über Rückführungsabkommen konzentrieren.
Zur Finanzierung wirksamer Grenzschutzanlagen sind die Investitionen der EU spürbar zu erhöhen. Dagegen ist die zeitweilige Praxis der europäischen Grenzschutzagentur Frontex, indirekt Hilfsdienste für Schleuserbanden zu leisten, abzulehnen. Sie verkehrt den Grenzschutzgedanken in sein Gegenteil.
Entwicklungshilfe, die Erteilung von Visa, den Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt sowie den Marktzugang in die EU wollen wir auf die Staaten beschränken, die ausreisepflichtige Personen zurücknehmen!