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Planung einer Windindustriezone im Eichwald auf Gemarkung von Sachsenheim

KV-LUDWIGSBURG - 11.02.2024

An das

Landratsamt Ludwigsburg

Herrn Landrat Dietmar Allgaier landrat@landkreis-ludwigsburg.de

- Geschäftsstelle des Kreistags - geschaeftsstelle.kreistag@landkreis-ludwigsburg.de

Hindenburgstraße 40 Gina.Weiss@landkreis-ludwigsburg.de

71638 Ludwigsburg

 

c/o: Regierungspräsidium Stuttgart

Abt. 1, Ref. 14 Kommunales

Michael Hagmann, Abteilungsdirektor michael.hagmann@rps.bwl.de

Stabsstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz

Dr. Andrea Holzapfel, Leitung

und Technische Direktorin StEWK@rps.bwl.de

Ruppmannstraße 21 poststelle@rps.bwl.de

70565 Stuttgart

 

Kreistag Ludwigsburg / Legislatur 2019 – 2024 / Anfrage Nr. 58 der AfDGruppe im Kreistag Ludwigsburg gemäß § 19 Abs. 4 LKrO-BW i.V.m. § 13 GO des Kreistags Ludwigsburg: Planung einer Windindustriezone im Eichwald auf Gemarkung von Sachsenheim - Werden Gelder des Zweckverbands Eichwald (beteiligte Kommunen Bietigheim-Bissingen, Sachsenheim, Oberriexingen und Sersheim) und damit „Bürger‘ s Geld“ in „windige“ = hochspekulative Windkraftanlagen investiert?

Sehr geehrter Herr Landrat Allgaier,

in letzter Zeit haben mehrere Tageszeitungen darüber berichtet, dass die Mitglieder des Zweckverbands Eichwald in Sachsenheim planen, im dortigen interkommunalen Gewerbepark eine Windindustriezone auszuweisen, auf deren Areal zwei jeweils 285 m hohe Windindustrieanlagen (Nabenhöhe 199 m, Rotordurchmesser 172 m) als Schwachwindanlagen der 3. Generation erstellt werden sollen, jede davon höher als der Stuttgarter Fernsehturm (vgl.

https://www.bietigheimerzeitung.de/inhalt.sachsenheim-baldwindenergie-aus-dem-eichwald.8b4dc1ac-05bc-4af9-a40c-59d019c7c4ea.html;

https://www.vkz.de/lokales/sachsenheim/detailansicht/artikel/genuegend-wind-imgewerbepark-187235/).

Den Zeitungsberichten zufolge haben die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH den Standort geprüft und die Eignung des Areals attestiert. Mitglieder des Zweckverbands Eichwald sind die drei Städte Bietigheim-Bissingen, Sachsenheim und Oberriexingen sowie die Gemeinde Sersheim. Derartige Schwachwindanlagen werden eigens für Standorte im windarmen Binnenland konstruiert. Von anderen schon in Betrieb befindlichen Windkraft-Standorten sind erhebliche Nachteile zu Lasten von Mensch, Landschaft und Natur sowie massive Beeinträchtigungen der Lebensqualität von im Wirkungskreis der WKA’ s lebenden Bürgern bekannt. 

In diesem Zusammenhang stellen sich deshalb aus Sicht vieler innerhalb und außerhalb des Wirkungskreises des geplanten Windkraft-Standorts im Eichwald wohnende und daher angesichts der durch Windkraftbetrieb drohenden Belastungen besonders beunruhigte Bürger verschiedene Fragen wie nachfolgend geschildert.

1 Welche Erfahrungen haben die mit der Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der im Eichwald geplanten Windkraftanlagen beauftragten Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH bei der Wirtschaftlichkeits-Beurteilung von Windindustrieanlagen bisher gemacht?

2 Welche Referenzprojekte aus vergleichbaren Windkraftinvestitionen können die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH vorweisen, die sie qualifizieren, derart komplexe mit einem aus öffentlichen Geldern zu finanzierenden Investitionsbudget verbundene Fragestellungen gutachterlich zu untersuchen, wobei zu fordern ist, dass das zu erstattende Gutachten nicht unter den Begriff „Gefälligkeitsgutachten“ fällt, die vonseiten der Windkraft-Lobby und der Windkraft-Vorhabensträger regelmäßig beauftragt werden und bei denen das gewünschte pro-Windkraft-Ergebnis schon von vornherein feststeht gemäß dem Motto „wes Brot ich ess‘, des Lied ich sing‘“?

3 Wie lautet der genaue Wortlaut der Beauftragung der Stadtwerke BietigheimBissingen GmbH und des wo einsehbaren Untersuchungsergebnisses?

4 Wurden neben der Wirtschaftlichkeit = „Windhöffigkeit“ auch das einer Windkraftinvestition im windarmen Binnenland innewohnende Risikopotential mit welchem Ergebnis beurteilt, das sich wegen nachhaltiger, infolge Windarmut eintretender Betriebsverluste in einem Verzehr des Anlegerkapitals / Eigenkapitals niederschlagen könnte, was sich im Falle von Bürgerwindkraftanlagen besonders nachteilig für Bürger auswirken würde, die sich vorschnell, unüberlegt und „blauäugig“ - wie schon öfters vorgekommen - an einer im windarmen Binnenland unsicheren und hochspekulativen Anlage beteiligen würden in der Annahme, mit ihrer Investition dazu beizutragen, das Weltklima zu retten?

5 Ist es zulässig, dass ein interkommunaler Gewerbepark und ein ihn betreibender, aus vier Kommunen bestehender Zweckverband mit Mitteln der öffentlichen Hand, d.h. mit Bürger‘ s Geld Investitionen in hochriskante Windindustrieanlagen im windschwachen Binnenland tätigt und wenn ja, bestehen für derartige risikobehaftete Windkraft Investitionen aus Sicht der Kommunalaufsicht beim Landkreis Ludwigsburg sowie aus Sicht der Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium Stuttgart besonders zu beachtende Anlagerichtlinien, die Sicherheit der Geldanlage betreffend?

6 Welcher (Amts-)Haftung unterliegen Oberbürgermeister, Bürgermeister und Gemeinderäte - die in den Aufsichtsgremien eines interkommunalen Zweckverbands (bspw. Eichwald in Sachsenheim) sitzen und entsprechende Beschlüsse fassen - wenn es sich beim späteren, das Anlegerkapital aufzehrenden Windkraftverlustbetrieb herausstellen sollte, dass ihre vor der Investition getroffene pro-Windkraft-Entscheidung und die darauf aufbauende Beschlussfassung von vornherein auf sehr wackeligem Fundament basiert war, weil die unternehmerischen Rahmenbedingungen schon im Zeitpunkt der Beschlussfassung darauf hingedeutet haben, dass erhebliche Investitionsrisiken - z.B. wegen erheblicher, durch repräsentative Langzeitstudien des Deutschen Wetterdiensts (DWD) in den letzten 25 Jahren nachgewiesener jahresdurchschnittlicher Windschwäche - bestanden haben, die niemals zu einer pro-Windkraft-Investitionsentscheidung hätten führen dürfen?

7 Hat das Landratsamt Ludwigsburg und / oder das Regierungspräsidium Stuttgart hinsichtlich der sich im Eichwald anbahnenden und von den Kommunen BietigheimBissingen, Sachsenheim, Oberriexingen und Sersheim angestrebten Windkraft-Investition und des damit möglicherweise einzugehenden erhöhten Anlagerisikos bezüglich der zweckentsprechenden Verwendung öffentlicher Gelder eine besondere, über das normale Maß bei gewöhnlichen, weniger risikobehafteten Investitionen hinausgehende Aufsichtspflicht, um das bei Windkraft-Investitionen im windarmen Binnenland wegen latent vorhandener Windschwäche bestehende Risiko einer Fehlinvestition von vornherein zu minimieren, vor allem dann, wenn die Windkraft-Investitionen mit Mitteln der öffentlichen Hand aus Geldern eines kommunalen Zweckverbands finanziert werden sollen? 

8 Haften die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen GmbH in welcher Höhe für das laut Presseberichterstattung erteilte Testat zur Eignung des Eichwald-Areals für Windkraft Investitionen, wenn es sich nach Durchführung der Windkraft-Investition herausstellen sollte, dass wegen unzureichendem jahresdurchschnittlichem Windaufkommen und oft wochen- und monatelangen Stillstands Zeiten (vor allem im Sommer) und deshalb eintretenden Betriebsverlusten der Eichwald-Standort für dauerhaft wirtschaftlichen, d.h. mindestens kostendeckenden Windkraftbetrieb völlig ungeeignet ist?

9 Wie interpretiert die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Ludwigsburg und beim Regierungspräsidium Stuttgart die im Eichwald / Sachsenheim geplante Windkraft Investition vor dem Hintergrund, dass laut umfangreichen Presseberichten bereits in den Jahren 2011 ff im gesamten Kreisgebiet Ludwigsburg an insgesamt 13 potentiellen Windkraft-Standorten von seriösen Fachfirmen umfangreiche, über einen repräsentativen Zeitraum aller 4 Jahreszeiten erhobene Wirtschaftlichkeitsuntersuchen durchgeführt wurden mit dem niederschmetternden Ergebnis, wonach alle untersuchten Windkraft-Standorte -mit Ausnahme des nur auf Druck auf allerhöchster politischer Ebene positiv beschiedenen WKA-Standorts in Ingersheim - wegen völlig unzureichender Windhöffigkeit, d.h. wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit abgelehnt wurden? 

10 Hat die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) die geplante Windkraft-Investition in Sachsenheim mit welchem Ergebnis untersucht? Falls nicht, ist die Einschaltung der GPA zur objektiven, neutralen Prüfung des Sachverhalts v o r den entsprechenden Beschlussfassungen der Gremien und v o r der ersten Geldausgabe geplant? Wenn nein, warum nicht?

11 Falls die Windkraft-Investition mit zwei WKA‘ s im Eichwald/Sachsenheim tatsächlich durchgeführt werden sollte: Wie teilt sich die Finanzierung durchgerechnet auf die vier Zweckverbands-Kommunen Bietigheim-Bissingen, Sachsenheim, Oberriexingen und Sersheim anteilig auf, wenn man berücksichtigt, dass die Investitionskosten nach derzeitigen Kostenverhältnissen je WKA ca. 9 Mio Euro betragen (bei zwei WKA = ca. 18 Mio Euro) und außerdem Infrastrukturkosten (Zuwegung, Umspannstation, Trassenführung zur Einspeisung des Windstroms, Straßenbau, stahl-armiertes Fundament für 2 WKA, Wegebefestigung u.a.) von mindestens einer Million Euro - insgesamt also Gesamtkosten von ca. 19 - 20 Mio Euro -anfallen werden?

12 Wer - der Kreis Ludwigsburg oder die vier Zweckverbands-/Standort-Kommunen oder die Vorhabensträger - trägt die Kosten der (Kreis-, Orts- und Land-)Straßen- und Wegebefestigung (Feldwege, landwirtschaftlich genutzte Wege) für die Befestigung und Aufrüstung dieser Zuwegungen, die notwendig werden (vgl. andere WKA-Standorte), weil diese Straßen und Wege einer erhöhten Belastung durch die Befahrung mit schwerem Gerät (12-Achser-Tieflader zur Anlieferung der tonnenschweren Turmteile, Gondel, Maschinenstand, Rotoren etc.) und durch ca. 5000 - 7000 Betonmischer-Fahrten (wie an vergleichbaren anderen WKA-Standorten), die - in Abhängigkeit der Standfestigkeit / Beschaffenheit des Untergrunds - zur Gießung der stahl-armierten Beton-Fundamente und der Zuwegung durchgeführt werden müssen?

13 Wer trägt die Kosten für die zusätzliche Abnutzung und daraus folgender späterer Instandhaltung dieser Zuwegungen, die im Lauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der WKA‘ s von normalerweise 20 Jahren (bei anschließender Verlängerungsoption von maximal 2 x 5 Jahre = 10 Jahre, Nutzungsdauer 30 Jahre) weiter befahren werden wegen Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten? 

14 Wer trägt die Wertverluste bei den in Sichtweite der geplanten Windindustrieanlagen in den letzten Jahren von vielen Bürgern bezogenen, neu gebauten Wohnungen unmittelbarer Nachbarschaft zum Eichwald in Sachsenheim, wenn die Verkehrswerte dieser oft noch sehr neuen Wohnungen bei Umsetzung der Pläne quasi „über Nacht“ stark sinken, einer „kalten Enteignung“ gleichkommend und damit die Altersvorsorge vieler Immobilieneigentümer gefährdend, wenn die erheblich gesunkenen Verkaufserlöse später beim Einkauf ins „Betreute Wohnen“ (Seniorenheim) nicht mehr ausreichen, diese Kosten dauerhaft zu finanzieren?

15 Sind in Sichtweite bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft der geplanten WKA-Standorte im Eichwald in Kenntnis der Bauverwaltung innerhalb der Kreisverwaltung oder nach Beauskunftung der Zweckverbands-Kommunen bereits erschlossene oder vor der Erschließung stehende Baugebiete (Bauerwartungsland) vorhanden, bei denen das Risiko besteht, dass deren Marktwerte - wie an anderen bereits realisierten WKA-Standorten eingetreten - stark sinken würde, zu Lasten der privaten Eigentümer oder der Kommunen führend, die sich mit gesunkenen Verkaufserlösen ihrer zum Verkauf angebotenen Baugrundstücke konfrontiert sehen?

16 Ist es zutreffend, dass Banken, Versicherungen und Bausparkassen bei Baufinanzierungen privater Bauherren - wie aus der Kreditbranche und aus anderen WKAStandorten bekannt - gemäß Richtlinien ihrer Kreditabteilungen zur Bonitätsbeurteilung und zur Absicherung der Kredite von niedrigeren Beleihungswerten bei den geplanten Bauobjekten ausgehen und damit zu einem deutlich höheren Eigenkapitalanteil (bzw. geringerem Fremdkapitalanteil) führend, wenn im Umfeld/Sichtweite der geplanten Immobilienobjekte privater Bauherren Windindustrieanlagen gebaut werden sollen (bitte Auskünfte bei der Kreissparkasse Ludwigsburg einholen / Träger ist der Landkreis Ludwigsburg)?

17 Sind die Zweckverbands-Mitgliedskommunen Bietigheim-Bissingen, Sachsenheim, Oberriexingen und Sersheim - insbesondere die Standort-Kommune Sachsenheim/Eichwald - bereit, die Hebesätze zur Festsetzung der neu reformierten, dadurch ansteigenden und erstmals zum 1.1.2025 in Kraft tretenden Grundsteuer für diejenigen Eigentümer /Immobilienbesitzer entsprechend zu senken, damit die durch die geplante Windkraft Investition im Eichwald im WKA-Wirkungskreis am stärksten belasteten, weil dort wohnenden Immo-Eigentümer wenigstens ein teilweise entlastet werden? 

Die unter den Nummern 5, 6, 7 und 9 enthaltenen Fragen gehen neben der Kreisverwaltung auch dem Regierungspräsidium Stuttgart mit der Bitte um Beantwortung und Stellungnahme zu. 

Wir bitten um Beantwortung der Fragen, bedanken uns für Ihre Bemühungen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Walter Müller

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