down AfD BW | Kreisverband Ludwigsburg

Resolution der AfD-Gruppe im Kreistag Ludwigsburg

KV-LUDWIGSBURG - 29.11.2023

Übergabe der Resolution im Rahmen einer Info-Veranstaltung des Regionalverbands Stuttgart am 27. November 2023/19.00 Uhr in Vaihingen/Enz, Stadthalle an

Herrn Thomas Kiwitt (Technischer Direktor beim Regionalverband Stuttgart) und an

Herrn Uwe Skrzypek (Oberbürgermeister Stadt Vaihingen/Enz) sowie
Die Resolution wird Landrat Dietmar Allgaier (Vorsitzender des Kreistags Ludwigsburg und gemäß Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz Chef der Genehmigungsbehörde) sowie allen (Ober)Bürgermeistern der insgesamt 39 Städte und Gemeinden des Landkreises Ludwigsburg via Mail zugestellt
A AfD-Gruppe im Kreistag Ludwigsburg wendet sich gegen weitere Windindustrieanlagen im Kreis Ludwigsburg und sichert der Kreis-Bevölkerung größtmögliche Unterstützung bei deren Verhinderung zu wegen viel zu vieler Nachteile zu Lasten von Mensch, Landschaft und Natur
Der Planungsausschuss des Verbands der Region Stuttgart hat am 25.10.2023 bei seiner
Sitzung zum Tagesordnungspunkt „Windkraft“ die Offenlage und den Beginn des Verfahrens
„Träger öffentlicher Belange und Privater“ beschlossen.
Der Beschluss betrifft die Verbands-Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Ludwigsburg, Waiblingen und den Stadtkreis Stuttgart. Dort hat der RV-Planungsausschuss
den Ausweis sehr vieler Windindustriezonen beschlossen.
Allein im Landkreis Ludwigsburg wurden insgesamt 24 Windkraft-Gewerbegebiete
beschlossen, viele davon im (Erholungs- oder Bodenschutz-)Wald, in Biotopverbänden, FFH-,
Natura2000-, Landschaftsschutz-, Wasserschutz-, Flora-Fauna-Habitat-Gebieten, wo
Nachweise über streng geschützte Tier-, und Vogelarten bestehen, die auf den „roten“
Artenschutzlisten stehen (vgl. „Steckbriefe“ und Kartierungen auf der RV-Homepage
(https://www.region-stuttgart.org/fileadmin/Verband_Region_Stuttgart/Verband_Allgemein
/Dokumente/03-Umweltbericht-Anhang_Steckbriefe_und_Bewertungskarten.pdf). Die
Steckbriefe sprechen von sehr vielen Beeinträchtigungen“ an diesen Standorten, falls die
Pläne umgesetzt würden.
In den Landkreisen BB werden 32, ES = 05, GP = 27, RM/WN = 34 und im Stadtkreis Stuttgart
= 3 Windindustriezonen ausgewiesen. Was dies für den europaweit mit am dichtesten
besiedelten Großraum Stuttgart bedeuten würde, falls diese jetzt vom Regionalverband
Stuttgart/Planungsausschuss beschlossene Gebietskulisse auch nur annähernd umgesetzt
würde, braucht hier nicht mehr gesondert dargestellt zu werden.
Bei auch nur annähernder Umsetzung dieser Pläne müssten große Flächen und für das
ökologische Gleichgewicht der Region wichtigem Waldbestand und an wertvollem,
landwirtschaftlich genutztem Ackerland geopfert werden, auch an Windkraft-Standorten, bei
denen von vornherein feststeht, dass sie wegen Windmangel schon vor dem ersten
Spatenstich dauerhafte, das Anlegerkapital aufzehrende Verluststandorte sind und nur
unwirtschaftlich betrieben werden bzw. sich nur unter hohen, aus Steuergeldern
finanzierten Subventionszahlungen bzw. sich über hohe Einspeisevergütungen refinanzieren,
die den Bürgern = Stromkunden höhere Stromrechnungen aus der Tasche gezogen werden.
Beim Beschluss des Regionalverbands Stuttgart/Planungsausschuss haben die Mitglieder der
Altparteien Bündnis 90/Die Grünen, Freien Wähler, CDU, SPD, FDP und der LINKE mit sehr
großer Mehrheit = einstimmig der Beschlussvorlage zugestimmt.
Allein die AfD-Fraktion hat geschlossen widersprochen und der Beschlussvorlage nicht
zugestimmt. Ohne der AfD-Fraktion in der Regionalversammlung des Verbands der Region
Stuttgart vorgreifen zu wollen, können die Bürger im Großraum Stuttgart sich darauf
verlassen, dass die AfD in der Regionalversammlung Stuttgart bei allen weiter anstehenden
Beschlüssen zum Thema „Windkraft“ als auch in den Gemeinderäten und Kreistagen - dort,
wo sie vertreten ist - als auch im BW-Landtag weiterhin gegen Windkraft iwindschwächsten
aller 16 Bundesländer stimmen wird.
In diesem Zusammenhang kommt der BW-Kommunalwahl am 9.6.2024 eine große
Bedeutung zu, denn: Je stärker die AfD bei der Wahl

zum Kreistag

zum Gemeinderat

und zur Wahl der Regionalversammlung
abschneidet, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass flächendeckender Windwahn-
Unfug im „Ländle“ verhindert werden kann.
B Sachverhalt
I Vorbemerkungen
Seit den im Sommer/Herbst 2022 im Bundestag und im Bundesrat zum forcierten Windkraftausbau beschlossenen „Ostergesetzen 2022“ und den darauf fußenden Landesgesetzen und Richtlinien schießen neue Bürgerinitiativen innerhalb und außerhalb von BW landauf/landab „wie Pilze aus dem Boden“, bereits bestehende BIs erhalten starken Zulauf.
Die an den mittlerweile mehr als 130 Windkraft-Brennpunkten im „Ländle“ (im gesamten Bundesgebiet mehr als 1 500) bestehenden Gegenwind-Bürgerinitiativen repräsentieren ein starkes Protestpotential aus der Mitte der Bevölkerung gegen den weiteren ungezügelten und flächendeckenden Windkraft-Ausbau.
Z. Zt. sind in Baden-Württemberg ca. 780 Windindustrieanlagen am Netz.
II Gesetzliche Grundlagen - Beschlüsse der Ampel-Bundesregierung und der Grüne/CDU geführten Landesregierung - „Ostergesetze“ 2022
II.1 Ziele der Politik - weiterer Windkraftausbau
Die von der Bundesregierung vorgegebenen und am 7. Juli 2022 im Bundestag beschlossenen Gesetze

zum Ausbau der erneuerbaren Energien

und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
sehen vor, dass 2% der Bundes- und Landesflächen künftig für den Windkraft- und Pholtaik-Ausbau an Land vorgesehen ist.
Die regionalplanerische Steuerung des Ausweises von Windindustriegebieten obliegt den in Baden-Württemberg insgesamt vorhandenen 12 Regionalverbänden. Einer davon ist der Regionalverband Stuttgart.
Der Gesetzesbegründung zu den Ostergesetzen 2022 der Bundesregierung ist u.a. zu
entnehmen, dass auch windschwache (!!) Standorte verstärkt erschlossen werden sollen. Bis
2035 soll die Stromversorgung in Deutschland nahezu vollständig auf erneuerbaren
Energien (Windstrom, Sonnenstrom, Wasserkraft, Geothermie und Biogasanlagen) beruhen.
Um das alles auf den Weg zu bringen, mussten gleich mehrere Gesetze und Verordnungen im Energierecht angepasst werden

darunter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG),

das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)

das Wind-an-Land-Gesetz (WindLandG)

das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG)

und das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG).
Der Netzausbau soll zukünftig außerdem stärker auf Treibhausgasneutralität und Beschleunigung ausgerichtet werden. Dafür soll auch das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 im Energiewirtschaftsgesetz und in den Verfahren zur Netzplanung stärker verankert werden.
Mit der von der Ampel (SPD, Grüne, FDP) beschlossenen Novellierung des BNatSchG 2022 soll die „naturverträgliche Beschleunigung des Windkraft-Ausbaus“ - so die Formulierung in der Gesetzesbegründung der Ampel-Bundesregierung - forciert werden. Im Klartext: Die im Natur- und Artenschutz in der Vergangenheit wegen Windkraft-Forcierung schon stark eingeschränkten und jetzt noch spärlich vorhandenen Hinderungsgründe sollen für den weiteren Windkraft-Ausbau kassiert werden, damit dem ohnehin schon vielfach unter die Räder gekommenen Naturschutz einen weiteren, wohl irreparablen Schlag unter die Gürtellinie versetzend.
Der Fahrplan zum weiteren Ausbau der Windkraft an Land ergibt sich gemäß Bundes-wirtschaftsministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 2023 wie folgt: „Es gibt gesetzlich verpflichtende Flächenziele für Windkraft an Land. So sollen bis 2027 1,4 Prozent und bis 2032 zwei Prozent der Fläche Deutschlands für Windräder verfügbar sein. Das ist eine enorme Herausforderung, da derzeit nur 0,8 Prozent der Bundesfläche für den Bau von
Windkraftanlagen ausgewiesen sind. Faktisch genutzt werden aufgrund von massiven Widerständen von Anwohnern und Naturschützern sogar nur 0,5 Prozent.“
II.2 Windkraft-Ausbau - starkes Nord-Süd-Gefälle: Windarmes Baden-Württemberg ist völlig ungeeignet für forcierten Windkraft-Ausbau
Derzeit ist bundesweit eine Gesamtfläche von ca. 0,5 % mit rd. 29 000 WKAs überbaut, wobei eine starke Konzentration von Windkraft-Standorten in den „klassischen“, d.h. „windhöffigen“ Bundesländern im Norden und Osten Deutschlands besteht, wo rd. 80% - 85% des bundesweit insgesamt am Netz befindlichen WKA-Bestands (starkes Nord-Süd-Gefälle)

„off-shore“ (d.h. vor der Küste)

sowie „on-shore“ in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und im nördlichen Teil von NRW, Hessen und Bayern
stehen.
Dort ist das jahresdurchschnittliche Windaufkommen nach repräsentativen Langzeit-Windmessungen des Deutschen Wetterdiensts (DWD) um ca. 3 - 4 Mal höher als im vergleichsweise windarmen Südwesten und dort werden Gewinnausschüttungen / Verzinsungen des investierten Kapitals erwirtschaftet, zu Gewerbesteuereinnahmen zu Gunsten des Kommunalhaushalts der Standortkommune führend, während die allermeisten der im Südwesten bestehenden Windkraftbetriebe bestenfalls nur ausgeglichene Ergebnisse, in vielen Fällen jedoch nachhaltige, das Eigenkapital zu Lasten der Anleger aufzehrende Verluste erwirtschaften.
Das jahresdurchschnittliche Windaufkommen an einem Standort ist der alles entscheidende Produktions- und Standortfaktor. Die Höhe des jahresdurchschnittlichen Windaufkommens entscheidet, ob ein Windkraftbetrieb dauerhaft wirtschaftlich, d.h. mindestens kostendeckend betrieben werden kann.
Bei Realisierung des gesetzlich vorgegebenen Ausbauziels von 1,8 % würden - überschlägig gerechnet - ca. 120 000 Windindustrieanlagen bundesweit am Netz sein müssen; davon müssten ca. 91 000 WKAs noch neu gebaut und ans Netz gehen.
Nach Aussagen von Bundeskanzler Scholz sollen bis 2030 ca. 10 000 zusätzliche WKAs am Netz sein, davon sollen ab sofort ca. 4 - 5 Anlagen täglich fertiggestellt werden.
Laut BW-Koalitionsvertrag sollten ursprünglich 1 000 neue WKAs bis 2026 in Baden-Württemberg ans Netz gehen, davon ca. 500 im von ForstBW - einer Unterabteilung des Landwirtschafsministeriums - verwalteten Staatswald; dieses Ziel wurde zwischenzeitlich von der Landesregierung dahingehend modifiziert, wonach 100 neue WKAs bis 2024 errichtet werden sollen.
Derzeit ist in Baden-Württemberg eine Fläche von 0,2% mit rd. 780 WKAs überbaut. Unter Berücksichtigung des je Bundesland vorgegebenen Ausbauziels von 1,8 % würden künftig auf Flächen des Landes Baden-Württemberg ein Gesamtbestand von rd. 7 800 WKAs stehen; davon müsste künftig eine Landesfläche von 1,8% mit - überschlägig gerechnet - ca. 7 000 neuen WKAs überbaut werden.
II.3 Ausgangspunkt für den Kreis Ludwigsburg: Die Vorgaben des Regionalverbands Stuttgart
„Klimaschutz ist in der heutigen Zeit eine zentrale Aufgabe aller politischen Handlungsebenen. Besondere Bedeutung kommt hierbei dem Ausbau der Energiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen zu. Einen Beitrag dazu liefern Windkraftanlagen.
Die Suche nach Standorten für Windkraftanlagen ist schon aufgrund ihrer Dimension nicht einfach. Dies gilt für die Region Stuttgart mit einer hohen Bevölkerungs- und Siedlungsdichte in besonderem Maße. Denn dort werden auch zukünftig Flächen für Wohnen, Arbeiten und Infrastruktur benötigt, aber auch für Landwirtschaft, Erholung, ökologische Funktionen und nicht zuletzt für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.
Regionalplanung soll hier notwendige Prioritäten setzen. Dementsprechend zählt es zu den gesetzlichen Pflichten des Verbands Region Stuttgart, auch Flächen für die Nutzung erneuerbarer Energien auszuweisen. Dazu wurde eine entsprechende Teilfortschreibung des Regionalplans eingeleitet. In dieser sollen Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt werden. Gesetzlich vorgegeben ist dabei eine Ausweisung von mindestens 1,8 % der Regionsfläche als Vorranggebiet für Windkraftanlagen.“
Der Anlage 3 zur Vorlage RV‐086/2023 Regionalversammlung am 25.10.2023 ist zu entnehmen:
„Begründung der Teilfortschreibung Windkraft des Regionalplans für die Region Stuttgart
Das Wind-an-Land-Gesetz definiert in Verbindung mit dem am 01.02.2023 in Kraft getretenen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) für jedes Bundesland die Bereitstellung von ausreichend Flächen für die Nutzung der Windenergie in einer zeitlichen Staffelung: In Baden-Württemberg müssen demnach bis zum 31.12.2027 1,1 % und bis zum 31.12.2032 1,8 % der Landesfläche planerisch gesichert sein.
In dem am 07.02.2023 verabschiedeten „Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg“ (KlimaG BW) wird das Bundesziel des WindBG aufgegriffen. In §20 des Gesetzes wird die Mindestzielvorgabe von 1,8 % für die einzelnen Planungsregionen
festgelegt. Demnach müssen in der Region Stuttgart mindestens 65,7 km2 bereitgestellt werden. Aufgrund des Nachholbedarfes in Baden-Württemberg bezüglich des Ausbaus Erneuerbarer Energieträger und mit Hinblick auf die Klimaschutzambitionen der Landesregierung, wird ein zeitliches Vorziehen der Zielerreichung angestrebt: Die fortgeschriebenen Regionalpläne sollen bis 30.09.2025 beschlossen sein.
Der Verband Region Stuttgart hat dazu eine entsprechende Teilfortschreibung des Regionalplanes eingeleitet, deren Ziel es ist, Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie im Umfang von mindestens 1,8 % der Regionsfläche in einem transparenten und beteiligungsorientierten Verfahren zu sichern.
Die der Teilfortschreibung zu Grunde liegende Methodik zur Erarbeitung der Vorranggebietskulisse umfasst die im Windatlas des Landes Baden-Württemberg dargestellte Windleistungsdichte, welche die zentrale Planungsgröße ist.
Eine mittlere gekappte Windleistungsdichte von 215 W/m2 in einer Höhe von 160 m über Grund dient hierbei als Orientierungswert für die Eignung von Flächen. Neben dem Ausschluss von Flächen, auf denen die Errichtung von Windenergieanlagen aus zwingenden Gründen nicht in Betracht kommt, wurden planerische Kriterien eingeführt, die insbesondere eine visuelle Überlastung einzelner Gemeinden bzw. Gemeindeteile verhindern sollen. Angesichts des vorgegebenen Flächenzieles und den spezifischen Rahmenbedingungen bestehen dabei nur relativ geringe planerische Gestaltungsspielräume.
Nach Erreichen des 1,8 % Zieles durch einen entsprechenden Beschluss der Regionalversammlung wird gemäß der novellierten Systematik des Baugesetzbuches die Privilegierung für Windkraftanlagen nach § 35 BauGB außerhalb regionalplanerischer Vorranggebiete eingeschränkt.“
III Der BW-Windatlas 2019 - geschönte Annahmen am „grünen Tisch“
Nachdem die Gesetze zur Forcierung der Windkraft in den letzten Wochen und Monaten in Rekordzeit, ohne ausreichende Anhörung und Beratung und oft in letzter Sekunde in Nacht- und Nebelaktionen durch den Bundestag, Bundesrat und durch den Landtag regelrecht durchgepeitscht wurden, ist zu befürchten, dass Baden-Württemberg mit weiteren Windkraftplänen der mit Dollarzeichen in den Augen umherlaufenden Windkraft-Lobby konfrontiert wird.
Den Weg dazu bereitet hat der noch vom früheren und am Ende der 16. Landtags-Legislaturperiode aus dem Amt geschiedene Umweltminister Franz Untersteller/Grüne herausgegebene Windatlas 2019, der als grün-ideologisch gefärbter Wunschkatalog ohne eine einzige (!!) zuvor - zur Verifizierung der viel zu optimistischen Annahmen beim Windaufkommen - erfolgte reale Ist-Windmessung allein am „grünen Tisch“ entworfen und den nachgeordneten Planungsbehörden (Regionalverbände, Landratsämter, Kommunen) unter großem politischem Druck - unter Androhung des Entzugs der Zuständigkeit - zum Vollzug vorgegeben wurde.
Ohne „rot“ zu werden, hat Umweltminister a.D. Untersteller/Grüne bei der Vorstellung sein Werk einer neuen Windkraft-Gebietskulisse für BW als Grundlage für die Identifizierung weiterer Windindustriezonen gepriesen, die Platz genug

für angeblich 12 000 gut geeignete

und für angeblich weitere 8 000 bedingt geeignete,

insgesamt also angeblich 20 000 künftig bis zu ca. 280 m hoch und höher werdenden Windindustrieanlagen
böten, jede einzelne davon höher als der Stuttgarter Fernsehturm, das Freiburger Münster oder der Kölner Dom.
Rein theoretisch könnten laut den neuen, für die Wirtschaftlichkeit und das Erreichen der Ertragsschwelle unverantwortlich und mit eindeutiger Absicht abgesenkten Kriterien auf rund einem Drittel der Flächen in der Region Stuttgart Windräder gebaut werden.
Von grüner Seite und von der Windkraft-Lobby geflissentlich verschwiegen wurde, dass nach allen langjährigen Controlling-Auswertungen des Realbetriebs von Windkraftbetrieben im vergleichsweise windarmen BW bei 8760 im Jahr zur Verfügung stehenden Stunden (365 Tage x 24 Stunden = 8760 Stunden Maximalkapazität) wegen oft wochen- und Monate lang andauernder Flaute oder nur lauem Lüftchen statt steifer Brise lediglich eine Auslastung i.d.R. von höchstens 20% erzielen (= 1752 Volllaststunden); … … wie viele in Sichtweite zu Windindustrieanlagen lebende Bürger bestätigen, ist der Stillstand oder der nur untertourige „Schleichgang“ der häufigste Betriebszustand einer WKA, einem Zustand, bei dem keine einzige kwh (!!) Windstrom erzeugt wird.
Dass beim neuen Windatlas 2019 geschönte Annahmen zugrunde gelegt wurden, ergibt sich allein schon aus einer vom Regionalverband Stuttgart selbst ermittelten Gegenüberstellung des alten mit dem neuen Windatlas 2019; vgl. Anlage.
Denn:

Während beim alten nach dem aussagekräftigen Kriterium „Windgeschwindigkeit“ erstellten Windatlas von der Gesamt-Landesfläche von 68 677 ha nur 3088 ha (= 4,5 %) als „windhöffig“ ermittelt wurden,

wird beim neuen Windatlas 2019 nach dem Kriterium „Flächenanteil nach Windleistungsdichte“ ein Flächenanteil an der BW-Gesamtfläche (68 677 ha) von jetzt 18 295 ha (= 26,64 %) ausgewiesen, und dies ohne eine einzige reale und repräsentative - über alle 4 Jahreszeiten laufende - Ist-Windmessung vor Ort!
Ein Schelm, der Böses dabei denkt! … und es ist verständlich, wenn immer mehr Bürger dies als Trickserei, grün-ideologisch beeinflusste Manipulation und Volksverdummung ansehen!
IV Warum sollen in Baden-Württemberg wegen neu geplanten Windkraftbetrieben großflächig dem Klimaschutz dienende Waldflächen gerodet werden, obwohl die Nord-Süd-Trassen zur Durchleitung von Windstrom aus dem Norden längstens in ca. 4-5 Jahren fertiggestellt sind und dann Windstrom aus dem windreichen Norden ins Stromnetz in Baden-Württemberg eingespeist wird?
Nach inzwischen abgeschlossenem Planfeststellungsverfahren zur Südlink-Trassenführung soll ab dem Jahr 2026 im windreichen Norden erzeugter Windstrom in den vergleichsweise windarmen Südwesten durchgeleitet werden. Die Einspeisung ins BW-Stromnetz soll am Übergabepunkt in Leingarten bei Heilbronn erfolgen. Möglicherweise verzögert sich die Fertigstellung der Stromautobahnen längstens bis 2027.
Damit würde in längstens ca. 4 Jahren Windstrom aus dem windstarken Norden in den windarmen Südwesten fließen.
Die heute im Vorplanungs- bzw. im Planungs- oder im Antragsverfahren stehenden neuen Windkraftvorhaben benötigen selbst nach den im Bundestag durchgepeitschten, zur Verkürzung um maximal ca. 1-2 Jahre beschlossenen Beschleunigungsgesetzen mindestens 6 Jahre, bis der Realbetrieb beginnt. Denn die neuen Gesetze führen nach Ansicht von Fachleuten lediglich zu einer Verkürzung der Planungs- und Realisierungsphase von nur einem Jahr, d.h. von bisher 7 - 8 Jahren auf künftig 6 - 7 Jahre.
Daher ist zu fragen, weshalb im vergleichsweise windarmen und daher für dauerhaft wirtschaftlichen, d.h. mindestens kostendeckenden Windkraftbetrieb völlig ungeeigneten Baden-Württemberg heute ökologisch hochwertige, oft mit Jahrhunderte alten, dem CO2-Abbau dienenden Mischwaldbeständen versehene Waldstandorte rigoros abgeholzt werden sollen, auf denen nach Kahlschlag und anschließendem Bau von WKAs frühestens erst in ca. 6 - 7 Jahren im Realbetrieb erzeugter Windstrom erzeugt wird, wenn in spätestens 4 - 5 Jahren und damit früher als erst noch neu geplante WKAs Windstrom mit deutlich größerem Volumen aus dem Norden nach Süden über die dann spätestens fertiggestellten Südlink-Trassen nach Baden-Württemberg transportiert wird aus Windkraftanlagen, die aufgrund deutlich höherer Volllaststunden im Jahr deutlich mehr Windstrom erzeugen als die mit vergleichsweise erheblich geringeren Volllaststunden laufenden WKAs im relativ windarmen Südwesten?
V Vermarktung der im Landeseigentum stehenden Waldflächen durch BWForst ist klimaschädlich
V.1 Klimaschädliche Rodungen - Funktionen des Waldes werden zerstört
Ca. 37,8 % der Gesamtfläche von Baden-Württemberg besteht aus Wald.
Der Wald

liefert im rohstoffarmen Deutschland den umweltfreundlichen Rohstoff Holz

schafft als Teil des „Cluster Forst und Holz“ 1,3 Mio Arbeitsplätze in Deutschland und liegt damit vor dem Maschinen/Anlagenbau und der Automobilindustrie

ermöglicht Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen

bremst die Klimaprobleme durch Bindung von CO2

speichert und filtert Wasservorräte und Staub

die beim Übergang zwischen Offenland und Wald bzw. zwischen umliegendem Waldgürtel und dicht besiedelten Mittel- und Großstädten vorhandenen Temperaturunterschiede und die dadurch verursachte Luftzirkulation sorgen für Luftaustausch und sind Gewähr für die Frischluftzufuhr in die Kommunen

bietet Erholung für hier lebende Bürger und Touristen (zu den Waldfunktionen vgl. Homepage des Ministeriums für Landwirtshaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Mecklenburg-Vorpommern)
Aus Anlass der zum „Tag des Baumes“ erfolgten Feierlichkeiten sagte Dr. Till Backhaus/MdL (SPD; Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Mecklenburg-Vorpommern) schon am 25.4.2014 zu den Funktionen des Waldes:

„Jeder Baum dient uns Menschen somit auf unschätzbare Art und Weise. Dies sollte beim nächsten Waldsparziergang aber auch beim täglichen Umgang mit Holzprodukten nicht vergessen werden“. Und weiter: „Kein anderes Symbol in der Menschheitsgeschichte steht derart für Zukunftsvertrauen, Beständigkeit und Wachstum wie die Pflanzung eines Baumes…Wie wichtig Bäume und Wälder für den Erhalt einer lebenswerten Umwelt sind, mögen folgende Beispiele verdeutlichen:

Bäume produzieren wie alle grünen Pflanzen Sauerstoff. Eine 100jährige Buche setzt pro Stunde etwa 1,7 kg Sauerstoff frei und bindet 2,35 kg CO2; durch die Verdunstung von Wasser tragen die Bäume erheblich zur Verbesserung des Klimas bei. Eine Eiche verdunstet an einem Sommertag durchschnittlich 43 Liter und kühlt damit die Umgebung; 100 m³ Holz schaffen bzw. erhalten einen Arbeitsplatz in der Forst- und Holzwirtschaft; Standortgerechte Gehölze schaffen den notwendigen Lebensraum und sind Nahrungsgrundlage für viele Insekten, Vögel und Kleintiere. In naturnahen Buchenwäldern leben beispielsweise bis zu 7.000 Tierarten.“
Die Vermarktung von Flächen im Staatswald erfolgt über Ausschreibungen durch BWForst.
Jede Verpachtung von Staatswaldflächen für Windkraft-Betrieb führt zur Rodung von oft über 100 Jahre alten, ökologisch hochwertigen Waldbeständen, wobei - je nach Größe der Windindustriezone und abhängig von der Anzahl der WKAs - oft Flächen in der Größe mehrerer Fußballfelder zu roden sind, die wegen intensiven dauerhaften Eingriffen in die Natur kaum mehr renaturierbar sind.
Die oben beschriebenen Funktionen des Waldes werden infolge von Windkraft konterkariert, der Natur-, insbesondere der Artenschutz wird weiter zurückgedrängt. Dies erfolgt in nahezu allen Landesteilen, insbesondere jedoch im gesamten Schwarzwald, in Hohenlohe, Main Tauber, am Hochrhein, in Oberschwaben, am Albaufstieg, im Allgäu und auf der Schwäbischen Alb und jetzt auch im Mittleren Neckarraum/Kreis Ludwigsburg. Demgegenüber käme bspw. in Niedersachsen oder in Sachsen-Anhalt bspw. im Harz niemand auf die Idee, Wälder großflächig wegen Windkraft zu roden.
V.2 Waldrodungen in Baden-Württemberg wegen Windkraft konterkarieren - auch im Kreis Ludwigsburg - die neue EU-Waldstrategie 2030
Die neue EU-Waldstrategie für die Zeit nach 2020 ist eine der Leitinitiativen des hauptsächlich aus deutschen Steuergeldern finanzierten europäischen „Grünen Deals“, die auf der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 aufbaut und die vielfältigen Funktionen der Wälder einbezieht.
Sie trägt dazu bei, das Ziel der EU,

die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% zu senken

und bis 2050 klimaneutral zu sein,
zu erreichen sowie die Verpflichtung der EU umzusetzen, den Abbau der Emissionen durch natürliche Senken gemäß dem Klimagesetz zu steigern.
Zur Umsetzung der neuen EU-Waldstrategie sollen - im Wesentlichen aus deutschen Steuergeldern finanzierte - europaweit (auch in Deutschland) 3 Milliarden neue Bäume/Setzlinge gepflanzt werden.
Das großflächige Roden vorwiegend ökologisch wichtiger Mischwaldbestände in Baden-Württemberg unterläuft die neue EU-Waldstrategie und deren Ziele, denn: Während die EU über den „Green Deal“ und durch kostspielige Förderprogramme 3 Mrd klimaförderlich neue Bäume pflanzen will, lässt die BW-Landesregierung es zu, dass wegen grün-ideologisch getriebenen Windkraft-Vorhaben an für das ökologische Gleichgewicht einzelner Regionen wichtigen Waldstandorten Baumflächen in der Größe mehrerer Fußballfelder klimaschädlich gerodet werden.
Dies oft an Standorten, die wegen vergleichsweise schwachem Windaufkommen in vielen Fällen von vornherein als Millionengrab zu Lasten oft blauäugiger Anleger/Investoren = „Weltklimaretter“ zu bezeichnen sind.
VI Keine Sicherheit der Energieversorgung eines Industrielandes durch Windstrom
VI.1 Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen nicht exakt planbar
Die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ist

vom Zeitpunkt

und vom benötigten Volumen
her nicht exakt planbar, da es sich um nicht grundlastfähigen „Flatterstrom“ handelt, der in Abhängigkeit des Wetters bzw. der Gezeiten erzeugt wird (… mal scheint die Sonne, mal scheint sie nicht…; … mal weht der Wind, mal weht er nicht…): „Gift“ für eine in Abhängigkeit des bis ins Kleinste exakt durchgetakteten industriellen Produktionsprozesses (Dreischichtbetrieb, Wochenendbetrieb etc.) und der dafür benötigten Energieversorgung von Wirtschaftsbetrieben und für privaten Haushalten.
Strom muss in der Sekunde seiner Entstehung verbraucht, d.h. ins Netz eingespeist werden, sonst verfällt er, da Strom im industriell benötigten großen Volumen bis auf Weiteres nicht speicherbar ist.
Solange regenerativ erzeugter Strom nicht im industriell benötigten Volumen und hinsichtlich des Zeitpunkts seiner Erzeugung nicht exakt planbar ist, ist die Sicherheit der Stromversorgung für Wirtschaftsbetriebe und für private Haushalte in höchstem Maße gefährdet.
VI.2 Kein regenerativ erzeugter Strom bei Dunkelflaute
Dunkelflauten entstehen, wenn wegen des Wetters und der Witterung kein Sonnenstrom und kein Windstrom erzeugt wird. Dies ist bisher in der Vergangenheit regelmäßig und europaweit ca. zwei Wochen immer anfangs Februar passiert. Im vergangenen Jahr 2022 bestand an ca. 3 Wochen im November durchgehend und auch in der ersten Dezemberhälfte sowie im Februar eine Dunkelflaute, da wegen des Nebels, Eis und Schnee auf den Dach- und auf den Freiflächenphotovoltaikanlagen und bei lang anhaltender Windstille keine einzige (!!) kwh an Wind- und Sonnenstrom erzeugt wurde.
Die App „StromGedacht“ gibt es erst seit wenigen Monaten. BW ist das erste Bundesland, das sie einsetzt. Schon am 7.12.2022 kam die erste Warnung: Wir nähern uns der angebotsorientierten Stromversorgung, von der die Grünen seit Jahren träumen. Bürger in
THE LÄND werden nun systematisch auf eine Strommangelwirtschaft vorbereitet. Bisher war der Balken immer grün=Stromversorgung gesichert.
Am 7.12. und öfters danach war er seit 0 Uhr gelb, und er werde - laut Ankündigung - um 14 Uhr für eine Stunde in den roten Alarm-Modus wechseln. Seit jeweils 0 Uhr hat TransnetBW über die App aufgerufen, Stromverbrauch vorzuziehen. Man solle E-Geräte lieber jetzt nutzen und Akkus aufladen, damit man sie in der roten Strommangelphase nicht benötigt. Denn nach 14 Uhr war die Stromversorgung in BW nicht mehr gesichert, die App-Warnung zuvor: Stromverbrauch senken!
Um den Strom-Ausfall zu verhindern, lief das total veraltete, von der Grüne/CDU geführten Landesregierung zur Vermeidung eines Blackouts notgedrungen aus der Notreserve zurückgeholte Kohlekraftwerk Mannheim - europaweit eine der größten CO2-Dreckschleudern - mit allen verfügbaren Blöcken. Zudem musste teurer Strom von 700 MW von der Schweiz gekauft werden, die Kosten werden vom Netzbetreiber über die Stromrechnung auf die Stromkunden umgelegt.
Mit dem KKW Philippsburg, das sicher und problemlos noch 30 Jahre hätte weiterlaufen können, wäre das nicht passiert. Mehr Wind- und PV-Anlagen helfen an Tagen wie am 7.12. ohne Wind/Sonne, bei Nebel und Eis/Schnee auf den Dächern rein gar nichts, denn bei Dunkelflauten wird keine einzige Kilowattstunde Wind- und Sonnenstrom erzeugt.
Trotzdem hat die Ampel ab dem 15.4.2023 auf die noch verbliebenen sicher und klimaneutral Strom liefernden - zwischenzeitlich vom Netz genommenen und gesprengten - 3 KKW verzichtet. Damit ist die Sicherheit der Stromversorgung langfristig gefährdet, Black-Outs sind nicht mehr auszuschließen; die Behörden wissen dies und aktivieren Notfallpläne.
Nach den Plänen der Grün-dominierten Landesregierung und den Parteiprogrammen der Grünen wird angestrebt, dass in absehbarer Zeit der in Wirtschaft und bei privaten Haushalten benötigte Strom zu ca. 80 % aus regenerativ erzeugtem Strom und davon schwerpunktmäßig aus Wind- und Sonnenstrom besteht.
Die nachfolgende Grafik von Transnet zeigt die aufgrund des nicht exakt zu kalkulierenden Wetters unstete = flatterhafte und völlig ungenügende Windeinspeisung in Baden-Württemberg innerhalb eines 6 Monats-Zeitraums.
Aus dieser Grafik geht die Charakteristik von Windstrom als nicht grundlastfähiger Flatterstrom hervor, der die Sicherheit der Stromversorgung zu jeder „Tages- und Nachtzeit“ und im benötigten Volumen niemals garantieren kann. Die Grafik zeigt im Detail klar auf, dass der den Strombedarf von Wirtschaft und privaten Haushalten zeigende Lastgang oftmals höher ist als das tatsächlich eingespeiste und in dieser Zeit erzeugte = zu geringes Windstrom-Volumen!
Ergebnis: Der nicht durch regenerativ erzeugten Strom bestehende Strom-Abmangel muss durch konventionell im Hintergrund mit fossilen Energieträgern parallel betriebene Back-up-Kraftwerken (Öl, Kohle, Gas, KKW-Strom-Importe aus dem Ausland) bereitgestellt werden, um die Sicherheit der jederzeitigen Stromversorgung zu garantieren!
Die Grafik zeigt aber auch das Gegenteil auf, wo ein niedriger Lastgang (= Stromverbrauch/Bedarf an Strom bei Wirtschaft und privaten Haushalten; bspw. an Wochenenden, wo der Strombedarf in der Wirtschaft viel geringer ist als an Wochen-/Arbeitstagen etc.) einem relativ hohen Einspeisevolumen an Windstrom gegenübersteht,
bspw. weil an Wochenenden aufgrund eines starken Windaufkommens ein über den Bedarf hinausgehendes Windstromvolumen erzeugt wird.
Ergebnis: Das viel zu hohe, nicht benötigte Windstromaufkommen verfällt mangels nicht in groß-industriell vorhandenem Strom-Speichervolumen (unter Bezahlung von Einspeisevergütungen an die Windmüller!!) gespeichert werden kann oder wird kostenlos bzw. sogar noch unter Zahlung von Verkaufsprämien/Subventionen an ausländische Abnehmer wie Österreich oder die Schweiz verschenkt.
VII Wegen Forcierung der Windkraft wird gesetzlicher Natur- und Artenschutz sukzessive aufgeweicht und von der Politik ausgehebelt
Die Ampel unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz hat anfangs des Jahres 2023 den erneuerbaren Energien den Status einer „überragenden öffentlichen Bedeutung“ zuerkannt. Damit könnten „andere Schutzgüter nachrangig bewertet“ werden, so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. So soll insbesondere der bisher nach Ansicht der Ampel schleppende Ausbau der Windkraft beschleunigt werden. Damit besteht die Gefahr, dass das Schutzbedürfnis bedrohter Tierarten - bisher oft zu Recht ein Genehmigungshindernis für Windkraftbau - völlig unter die Räder kommt.
Entsprechende Regelungen sollen nun bundeseinheitlich erarbeitet werden. Besonders im Fokus stehen Fledermäuse und Greifvögel, allen voran der Rotmilan, aber auch der Schwarzstorch, der Wespenbussard oder die Wiesenweihe etc. Aus Sicht des Artenschutz fatal: Nicht das Schicksal - wie bisher - einzelner Tiere soll künftig im Vordergrund stehen, sondern die Gefahr für die Population insgesamt. Das aber bringt den Artenschutz in ein großes Dilemma, vor allem weil die Datenlage hier noch sehr dünn ist. Bisher wissenschaftlich sehr gut belegt ist, dass es erheblichen Vogelschlag an einzelnen Windindustrieanlagen gibt.
Allen noch bestehenden Widersprüchen zum Trotz ist unbestritten, dass gerade der Rotmilan, für den Deutschland wegen der bedeutenden Vorkommen hierzulande weltweit
eine große Verantwortung hat, besonders betroffen ist. Mit der von der Politik angestoßenen Entwicklung soll erreicht werden, dass Artenschutz nicht zwangsläufig den Schutz einzelner Individuen, sondern den Schutz von Populationen bedeute.
VIII Windkraftbetrieb verursacht Schad-Emissionen wie Infraschall, Schattenschlag und Lärm
Zweifelsfrei ist und von der Windkraft-Lobby nicht mehr bestritten wird, dass Windkraftbetrieb Schad-Emissionen wie

Infraschall,

Schattenschlag

und Lärm
verursacht, die zu teils erheblichen Gesundheitsrisiken insbesondere von Menschen führen, die im Wirkungskreis von Windindustrieanlagen (Umweltmediziner: Radius ca. 20 km ab WKA-Standort) wohnen und die einen angegriffenen Gesundheitszustand aufweisen.
Die Krankenkassen haben aufgrund des Windkraft-Ausbaus und der in diesem Zusammenhang festzustellenden Häufigkeit gesundheitlicher Beschwerden eine eigene Gebühren-Kennziffer eingeführt.
VIII.1 Infraschall
Im Medizinreport im Deutschen Ärzteblatt 2019 (116/6): A-265 / B-219 und C-219
„Windenergieanlagen und Infraschall: Der Schall, den man nicht hört“ heißt es u.:
„Infraschall erreicht das Innenohr, raubt kardialen Myozyten ihre Kraft und schlägt sich im Gehirnscan nieder. Nicht nur Windanlagen erzeugen Infraschall, sind aber eine höchst umstrittene Quelle dafür. Offenbar gerät das Phänomen auch deswegen aktuell in den Fokus der Wissenschaft. Obwohl es zahlreiche andere Quellen von niedrigfrequentem Schall gibt, geriet der Infraschall in den Fokus der Forschung, seit man sich mit den Gesundheitsrisiken der Windenergieanlagen (WEA) intensiver befasst. In einem aktuellen Review der Fachzeitschrift „Trends in Hearing“ sehen Wissenschaftler um Dr. Simon Carlile von der Universität in Sidney und dem Starking Hörzentrum in Berkeley/Kalifornien viele Argumente für somatische Effekte von Infraschall. Sie fordern dringend mehr Studien, um genauere Aussagen über Nebenwirkungen und mögliche Gesundheitsrisiken treffen zu können.
Die Frequenzen von Infraschall liegen unterhalb von 20 Hertz, er ist normalerweise für das menschliche Ohr nicht zu hören. Was die Betroffenen beschreiben, ist ein Pulsieren oder ein Druckgefühl auf dem Trommelfell, auch auf der Brust. Die Wahrnehmung der tiefen Frequenzen geht offenbar vom Hören zum Fühlen über - perzipiert über Mechanorezeptoren. So spüren die Betroffenen auch Vibrationen, Erschütterungen oder ein Unsicherheitsgefühl.
Ob nun hörbar oder nicht - Anwohner in der Nähe von WEA machen Infraschall für zahlreiche gesundheitliche Probleme verantwortlich: Erschöpfung, Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Atemnot, Depressionen, Rhythmusstörungen, Übelkeit, Tinnitus, Schwindel, Ohrenschmerzen, Seh- und Hörstörungen und etliche andere.“
Schon 2014 wurde im Dtsch. Ärzteblatt / Umweltmedizin 111 (50), A-2228, B-1882, C-1802 festgestellt: „Unverständlich - Geforscht wird sicherheitshalber nicht - schon 2007 hatte das Robert-Koch-Institut einen deutlichen Mangel an umweltmedizinisch orientierten
wissenschaftlichen Studien zu tieffrequentem Schall festgestellt und großen Handlungsbedarf gesehen. Die Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall, die im Juni 2014 vom Umweltbundesamt veröffentlicht worden ist, beinhaltet die aktuell umfangreichste Literaturübersicht und sieht unverändert einen dringenden Forschungsbedarf.“
VIII.2 Schattenschlag
„Der Schatten eines Windrades ist enorm lang und es wird ein großes Gebiet beeinträchtigt. Es ist extrem irritierend, wenn der Schatten durch das Fenster flackert. Eigentlich müsste man die Anlagen abschalten, wenn der Schatten gewisse Gebiete überstreicht.
Die Länge des Schattens hängt stark von der Richtung in Bezug auf die Anlage ab. Richtung Süden fällt der Schatten nie, und Richtung Norden ist er nur mittags im Winter vorhanden, und beträgt dann weniger als die Höhe der Anlage. Den längsten Schatten gibt es in Ost-West-Richtung, dort kann der Schatten mehr als einen Kilometer lang werden.
Der Schattenwurf einer Windkraftanlage wird dann zum Problem, wenn der Schatten der Flügel regelmäßig eine Stelle überstreicht, an der sich Menschen aufhalten. Daher darf er nicht mehr als 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr auf ein Wohngebäude fallen. Diese Werte müssen für die Genehmigung durch eine astronomische Simulation ermittelt werden und berücksichtigen nicht die Wetterverhältnisse, aufgrund derer die tatsächliche Schattendauer erheblich niedriger sein kann (da die Sonne nicht scheint, die Rotationsebene der Anlage nicht im entsprechenden Winkel steht oder kein Wind weht).
In einer psychologischen Studie wurde ermittelt, dass bei einer sogenannten „gewichteten Schattendauer“ (welche insbesondere auch die Art der beschatteten Zimmer berücksichtigt) von mehr als 15 Stunden pro Jahr eine starke Belästigung empfunden wird. Daher wurde festgelegt, dass pro Jahr nicht mehr als 8 Stunden tatsächlich bewegter Schatten auf Gebäude fallen darf.“ https://energiewende.eu/windkraft-schattenschlag/
VIII.3 Lärm
Der von Windkraft-Betrieb tags und nachts ausgehende Lärm ist oft Gegenstand von Beschwerden der im Wirkungskreis wohnenden Bevölkerung. „Windkraftanlagen sind ein Hauptelement einer nachhaltigen Energieversorgung und tragen zum Erreichen der Klimaschutzziele bei. Bei der Errichtung und dem Betrieb dieser Anlagen stehen die davon ausgehenden Geräusche häufig im Fokus öffentlicher Diskussionen. Windenergieanlagen sind Anlagen im Sinne von § 3 Absatz 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (⁠BImSchG⁠). Sind die Windenergieanlagen höher als 50 m, fallen sie unter die Nummer 1.6 des Anhangs zur 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (4. ⁠BImSchV⁠). Das bedeutet, dass für diese Anlagen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist.
Die immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit ist gegeben, wenn die Genehmigungs-voraussetzungen nach § 6 BImSchG erfüllt sind. Hierzu gehört insbesondere, dass durch die Errichtung oder den Betrieb der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft hervorgerufen werden. Die Beurteilung, ob schädliche Umweltauswirkungen in Form von erheblichen Belästigungen durch Geräuschimmissionen zu erwarten sind, erfolgt auf der Grundlage der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (⁠TA Lärm⁠). Nach der TA Lärm ist der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche
sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die in dieser Vorschrift enthaltenen Immissionsrichtwerte nicht überschreitet. Die TA Lärm wird durch die "Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen" der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz“ (LAI) ergänzt. (https://www.umweltbundesamt.de/themen/laerm/nachbarschaftslaerm-laerm-von-anlagen/laerm-von-windenergieanlagen)
VIII.4 Windindustrieanlagen in Sichtweite bzw. im Wirkungskreis des WKA-Standorts (Radius ca. 20 km) verursachen Wertverluste bei Immobilien
Windkraft-Betrieb in Sichtweite der Wohnbevölkerung verursacht massive Wertverluste bei Immobilien (Ein-, Zwei-, Mehrfamilienhäuser, ETW‘ s, unbebaute Grundstücke, Bauerwartungsland etc.). Dies wurde an nahezu allen Wohngebieten festgestellt, in deren Sichtweite und im WKA-Wirkungskreis Wohn-Immobilien stehen oder gebaut werden. Dies wird auch von Kreditabteilungen von Banken, Versicherungen und Bausparkassen (intern) bestätigt, wenn Kredite beantragt werden. Bau-Interessenten müssen bei Kreditanträgen oder bei Prolongation schon bestehender Kredite damit rechnen, dass die Beleihungswerte ihrer Immobilien spürbar sinken, was dazu führt, dass das beantragte Kreditvolumen sinkt und der benötigte Eigenkapitalanteil sich erhöht.
In den „klassischen“ Windkraft-Bundesländern wie in Brandenburg etc. sind ganze Landstriche wegen Landflucht unbewohnbar geworden, die Immobilienwerte sind oft ins Bodenlose gefallen und viele Häuser in einstmals blühenden Landschaften sind unverkäuflich geworden („kalte Enteignung über Nacht“), da deren Veräußerungswerte oft quasi über Nacht auf nur noch 50% oder gar auf 0% im Vergleich zum vorherigen Ausganswert gefallen sind.
Bei manchem Immo-Eigentümer wird sich dies später negativ bemerkbar machen, nämlich dann, wenn er im Ruhestand sich ins „Betreute Wohnen“ einkaufen möchte und das hierfür langfristig benötigte Geld nicht mehr ausreicht, weil der ursprünglich kalkulierte Veräußerungserlös aus der zum Verkauf stehenden Immobilie wegen Windkraft-Betrieb in der Nähe und deshalb nachhaltig gesunkenem Immo-Wert nicht mehr ausreicht.
IX Windkraft-Standorte in der Region / Kreis Ludwigsburg
IX.1 Massive Konzentration, teilweise Umzingelung
Im Kreis Ludwigsburg ist trotz gegenläufiger Beteuerungen mit einer massiven und angesichts der Planzahlen drohenden Umzingelung einzelner Orte der insgesamt 39 umfassenden Städte und Gemeinden zu rechnen, die verursacht wird von einer anstehenden Konzentration von Windindustrieanlagen in einzelnen Regionen des Landkreises LB.
IX.2 Geplante Windindustriezonen im Kreis Ludwigsburg
IX.2.1 Vom Regionalverband Stuttgart/Planungsausschuss am 25.10.2023 beschlossene Gebietskulisse
Im Beschluss zur Offenlage des Regionalverbands Stuttgart/Planungsausschuss vom 25.10.2023 wurden insgesamt 24 Windindustriezonen im Kreis LB ausgewiesen, die auf der RV-Homepage anhand von Karten und Steckbriefen charakterisiert sind. Dort heißt es:
„Die Einzelsteckbriefe stellen für alle geplanten Vorranggebiete zunächst dar, welche Vorbelastungen von Natur und Umwelt der betreffende Raum und sein weiterer Umgriff aufweisen, welche mit Eingriffen verbundenen Planungen der Regionalplan dort zusätzlich enthält, und welche verkehrlichen Maßnahmen der Regionalverkehrsplan als Fachgutachten im Raum vorsieht (keine unmittelbare Umsetzung ohne weitere formale Planungen).
Die Gesamtbeurteilung führt stichpunktartig Schutzgüter auf, bei denen überwiegend erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind, oder bei denen gesetzliche Vorgaben erhebliche Beeinträchtigungen verhindern (z.B. bei Wasserschutzgebieten).
Die Kartenausschnitte zeigen die geplanten Vorranggebiete und ihre Benennung vor dem Hintergrund der topographischen Karte. Die Schutzgutbelange können den beigefügten Übersichtskarten in drei Fachebenen, jeweils
aufgeteilt in 4 Blätter, entnommen werden; vgl. https://www.region-stuttgart.org/fileadmin/Verband_Region_Stuttgart/Verband_Allgemein/Dokumente/03-Umweltbericht-Anhang_Steckbriefe_und_Bewertungskarten.pdf
Beim Offenlage-Beschluss am 25.10.2023 wurde mitgeteilt, dass der Regionalverband über den vorgegebenen Rahmen von 1,8% der Gebietskulisse vorsorglich eine um 0,8% höhere und damit eine Gesamtfläche von 2,6% ausgewiesen hat (Vorratsfläche von 0,8%).
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass in nahezu jeder geplanten der nachfolgend erwähnten Windindustriezone teilweise erhebliche Beeinträchtigungen und Nachteile zu Lasten von Mensch, Landschaft und Natur anfallen. Die jetzt ausgewiesenen Windindustriezonen betreffen überwiegend WKA-Standorte

im Wald (Erholungswald und Bodenschutzwald), auf Streuobstwiesen und wertvollem Ackerland

in Landschaftsschutz-, FFH-, Wasserschutz-, europäischen Vogelschutzgebieten,

Im Bereich geschützten landesweiten Biotopverbunds

In Sichtbeziehung zu einem in höchstem Maße raumbedeutsamen Kulturdenkmal/Denkmalschutz

mit oft windkraftsensiblen Vogelarten

auf Weinbau- und Obstanbaugebieten

mit oft starker Beeinträchtigung der Schutzgüter Flora, Fauna, Habitate

im Schwäbisch-Fränkischen Wald (Natirpark)

in einem Korridorabschnitt des Generalwildwegeplans
LB-01: Gerlingen
LB-02: Ditzingen, Leonberg
L-03: Korntal-Münchingen, Ditzingen
LB-04: Ditzingen
LB-05: Eberdingen, Weissach
LB-06: Ingersheim
LB-07: Eberdingen, Hemmingen, Ditzingen
LB-08: Hemmingen, Eberdingen, Schwieberdingen, Markgröningen
LB-09: Vaihingen an der Enz
LB-10: Vaihingen an der Enz, Eberdingen
LB-11: Eberdingen
LB-12: Vaihingen an der Enz
LB-13: Vaihingen an der Enz, Markgröningen
LB 14: Markgröningen
LB-15: Schwieberdingen
LB-16: Vaihingen an der Enz, Oberriexingen
LB-17: Vaihingen an der Enz
LB-18: Sachsenheim, Löchgau
LB-19: Erligheim, Bönnigheim
LB-20: Großbottwar, Steinheim an der Murr, Aspach
LB-21: Bönnigheim
LB-22: Oberstenfeld
LB-23: Oberstenfeld
LB-24: Oberstenfeld
Sollte es zur Umsetzung dieser Gebietskulisse im Kreis Ludwigsburg kommen, wäre unter worst-case-Szenarien und unter der Annahme, dass je Windindustriezone zwischen 3 – 5 WKA’s gebaut werden würden, davon auszugehen, dass neben der schon bestehenden Ingersheimer Windindustrieanlage zwischen 72 – 120 weitere Windindustrieanlagen gebaut würden, jede ca. 280 m hoch und damit höher als der Stuttgarter Fernsehturm. Da der technische Fortschritt auch auf diesem Gebiet fortschreitet, muss damit gerechnet werden, dass bei späterem „Repowering“ in ca. 20 bis 30 Jahren dann 300 m hohe und noch höhere Windindustrieanlagen an diesen Standorten gebaut werden könnten.
IX.2.2 Einzelne Kommunen / Bürgermeister im Kreis Ludwigsburg fordern zusätzliche Windvorranggebiete auf ihren Gemarkungen
Völlig unverständlich ist es, dass angesichts der vielen Nachtteile und Beeinträchtigungen einzelne (Ober)Bürgermeister von Kommunen im Kreis Ludwigsburg bereitwillig weitere Windkraft-Standorte auf ihren Gemarkungen anbieten wie bspw.

in Sachsenheim

oder im Bottwartal/Hardtwald, wo die Bürgermeister und Gemeinderäte in Marbach/N, Steinheim, Großbottwar, Pleidelsheim mit Ausnahme von Erdmannhausen neben den jetzt vom Regionalverband Stuttgart ausgewiesenen 24 Windindustriezonen einen weiteren Standort im Hardtwald fordern
X Übergeordnetes EU-Recht könnte die beim Naturschutz wegen Windkraft-Forcierung Aufweichung nationalen Rechts kassieren
In den letzten 10 Jahren mussten zahlreiche Windkraftvorhaben aufgrund von Genehmigungshindernissen vorwiegend aus Gründen des Artenschutzes o.ä. bereits im Genehmigungsverfahren oder im anschließenden Klageverfahren gestoppt und ad acta gelegt werden.
NABU und BUND haben in einer vor wenigen Jahren durchgeführten Sonderuntersuchung zu Artenschutzgutachten zahlreiche und erhebliche Mängel festgestellt, wobei ca. 50 % der zur Windkraft-Genehmigung eingereichten Artenschutz-Gutachten teils schwerwiegende Mängel aufwiesen, die zur Ablehnung der Genehmigung hätten führen müssen.
Auch die jetzt zur Forcierung der Windkraft beschlossenen und hinsichtlich des Artenschutzes zu Gunsten von Windkraftstandorten stark aufgeweichten Gesetze stehen nach Meinung kompetenter Juristen auf mehr oder weniger wackeligen Füßen.
Selbst wenn die vom Bundestag verabschiedeten Gesetze im Klageweg ihre Bestandskraft bestätigt bekämen, ist noch lange nicht gewährleistet, dass auch das übergeordnete EU-Recht dies bestätigt. Denn das EU-Recht macht insbesondere mit den Richtlinien zum Vogelschutz und zum Schutz von Flora, Fauna und Habitat (FFH) recht strikte Vorgaben, so dass es nicht wundern würde, wenn der EuGH die eine oder andere nationale gesetzliche Bestimmung bzw. nationale Aufweichung wegen Verstößen gegen übergeordnetes EU-Recht wieder kassieren würde.
In jedem Fall liegt mit den kürzlich im Bundestag beschlossenen Beschleunigungsgesetzen und der dabei festgelegten kürzeren Verfahrensdauer und der Eliminierung des Widerspruchsverfahrens ein eklatanter Verstoss gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs vor.
XI Abschließende Feststellungen
Es ist klar, dass die im vergleichsweise windschwachen Südwesten gebauten und am Netz befindlichen Windindustrieanlagen in allen Fällen nur durch hohe, 20 Jahre lang garantierte und zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltende Einspeisesätze = Subventionen „über Wasser“ gehalten werden.
Diese in die Taschen der Windmüller fließenden Subventionen müssen von den Stromkunden in der Wirtschaft bzw. von den privaten Haushalten über entsprechend höhere Stromrechnungen und / oder über höhere Steuern finanziert werden. Nicht zuletzt deshalb hat Deutschland im Vergleich zu allen anderen Industrieländern mit die höchsten Strompreise, einen schwerwiegenden Wettbewerbsnachteil darstellend, der die Sicherheit der Arbeitsplätze vor allem in energieintensiven Branchen gefährdet.
Die Energiepolitik der letzten ca. 40 Jahre in Deutschland ist wegen ideologischer Überfrachtung weitgehend gescheitert.
Hierzu gehört auch die Forcierung der Windkraft auch an von den Voraussetzungen her völlig ungeeigneten Standorten im vergleichsweise windschwachen Binnenland. Festzumachen ist dies an den im Vergleich zu vielen anderen Ländern völlig überhöhten Strompreisen und der festzustellenden zunehmenden Gefahr von Black-Outs, die Stromversorgung von Wirtschaft, Behörden und privaten Haushalten gefährdend. Ein weitgehend staatlich überregulierter Energiesektor ist der Grund dafür.
Wir empfehlen den in unserem Landesverband organisierten Bürgerinitiativen und ihren Mitgliedern künftig bei allen Wahlen ihre Wahlentscheidung von der Haltung der Parteien und ihrer Kandidaten zur Windkraft abhängig zu machen. Im Klartext: Kandidaten und Parteien, die vor Ort auf kommunaler Ebene, oder auf Landes- und Bundesebene im vergleichsweise windarmen Baden-Württemberg „pro Windkraft“ eintreten, sollten abgewählt werden!
Die nächste Gelegenheit hierzu besteht bei der im Juni 2024 in Baden-Württemberg anstehenden Kommunalwahl und der vermutlich wieder termingleich stattfindenden Wahl zum EU-Parlament.
XII Forderung an die Politik
Wir fordern die Politik auf, Abkehr zu nehmen von der überregulierten Energiepolitik. Weiter fordern wir, die im Wesentlichen ideologisch betriebene Forcierung der Windkraft im windschwächsten aller Bundesländer und deshalb im für wirtschaftlichen, d.h. mindestens
kostendeckenden Windkraftbetrieb völlig ungeeigneten Baden-Württemberg mit sofortiger Wirkung einzustellen.
Windkraftanlagen sollen dort gebaut werden, wo Wind weht, und nicht dort, wo Politiker Wind machen!
Reinhold Messner: „Alternative Energiegewinnung ist unsinnig, wenn sie genau das zerstört, was man eigentlich durch sie bewahren will: DIE NATUR!“

Dipl.-Kfm. Walter Müller, Sprecher der AfD-Gruppe im Kreistag Ludwigsburg

Teile diesen Beitrag in den sozialen Medien:

left Zurück zur Übersicht

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:


Linker Mob beschädigt Wahlkreisbüro von Emil Sänze in Rottweil!

calendar 24.04.2024 user Emil Sänze
Angriff auf das Rottweiler Wahlkreisbüro von Emil Sänze MdL und Co-Landesvorsitzender der AfD in Baden-Württemberg.     „Die illustre Rottweiler Gesellschaft hat das Gesindel ermutigt“ – Angriff auf das Rottweiler Wahlkreisbüro von Emil Sänze MdL Die Fassade mit der Parole „Keine Räu...
right   Weiterlesen

Infostand am 20.04.2024 in Vaihingen Enz

calendar 23.04.2024 user KV-LUDWIGSBURG
Am Samstag, 20.04.2024 waren wir mit unserem Infostand auf dem Marktplatz in Vaihingen-Enz. Viele interessierte Bürger sind vorbeigekommen, um mit uns ins Gespräch zu kommen und Infomaterial der AfD mitzunehmen. Martin Hess, MdB, war wie immer mit dabei und konnte viele Fragen rund um die aktuell...
right   Weiterlesen

Mit dem Bürgermobil auf Tour durch das Land

calendar 17.04.2024 user KV-LUDWIGSBURG
Martin Hess, Mitglied des Bundestags und Hans-Peter Hörner, Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg, waren am Montag mit dem Bürgermobil der AfD-Bundestagsfraktion in Ludwigsburg und Bietigheim unterwegs und sind mit vielen Bürgern ins Gespräch gekommen. In Ludwigsburg war eine linksgrünr...
right   Weiterlesen

Bundestagsfraktionsmobil in Ludwigsburg und Bietigheim

calendar 13.04.2024 user KV-LUDWIGSBURG
Das AfD-Bundestagsfratkionsmobil ist dieses Jahr wieder auf Tour in unserem Wahlkreis. Martin Hess, Mitglied des Deutschen Bundestags, wird mit dem Fraktionsmobil am 15.04.24 an zwei verschiedenen Standorten Station machen.  Am kommenden Montag, 15.04.2024, ist das Bundestagsfraktionsmobil vormitt...
right   Weiterlesen

Aufstellungsversammlung Gemeinderat Ludwigsburg

calendar 13.04.2024 user KV-LUDWIGSBURG
Aufstellungsversammlung Gemeinderat Ludwigsburg Bei der Kommunalwahl am 09.06.2024 können die Ludwigsburger zum ersten Mal die AfD in den Gemeinderat wählen. 12 aussichtsreiche Kandidaten aus dem Kreisverband Ludwigsburg stellen sich zur Verfügung und wollen ein gutes Wahlergebnis bei der Gemei...
right   Weiterlesen

„Die konzertierte Schmutzkampagne gegen die AfD geht weiter“

calendar 08.04.2024 user Emil Sänze
„Die konzertierte Schmutzkampagne gegen die AfD geht weiter“ – Emil Sänze AfD Co-Landesvorsitzender Baden-Württemberg zu einer groß aufgezogenen dpa-Meldung Unbekannt ist, was das Interesse des SPIEGEL an einem auch künftig dysfunktionalen Land ist: Im Corona-Jahr 2021 erhielt er von der B...
right   Weiterlesen

Grenzen sichern, brutale Gewalt verhindern

calendar 05.04.2024 user Markus Frohnmaier
Stuttgart, 05. April 2024. Ein Syrer mit niederländischer Staatsbürgerschaft hat in einem Supermarkt in Baden-Württemberg ein vierjähriges Kind mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt. Nach einer Notoperation hat sich der Zustand des Kindes stabilisiert. Der Täter wurde verhaftet. Ma...
right   Weiterlesen

Heizen mit Holz

calendar 04.04.2024 user Emil Sänze
„Heizen mit Holz: Möglich muss das sein, was notwendig ist!“ – Emil Sänze Co-Landesvorsitzender der AfD Baden-Württemberg über die neueste Blüte der grünen Hysteriegesellschaft Am 3.4. fragt der Schwarzwälder Bote mit der Schlagzeile „Bleibt Holz heizen möglich?“ und hält das Hei...
right   Weiterlesen

Frohe Ostern

calendar 28.03.2024 user Der Landesvorstand
Der AfD Landesverband Baden-Württemberg wünscht allen Unterstützern und Mitgliedern ein erholsames und entspanntes Osterfest. Genießt die Zeit mit euren Familien und Freunden.
right   Weiterlesen

Frohnmaier: „Corona-Skandal auch im Land vollumfänglich aufarbeiten“

calendar 26.03.2024 user Markus Frohnmaier
Frohnmaier: „Corona-Skandal auch im Land vollumfänglich aufarbeiten“ Stuttgart, 26. März 2024.  Nach einer Klage des Multipolar-Magazins wurden nun die bislang geheimen Protokolle des Corona-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts veröffentlicht. Die Protokolle ermöglich trotz weitreichende...
right   Weiterlesen

„Frau Wagenknecht fragt das Richtige, aber kopiert die AfD-Landtagsfraktion"

calendar 19.03.2024 user Emil Sänze
„Frau Wagenknecht fragt das Richtige, aber kopiert die AfD-Landtagsfraktion– AfD-Co-Landesvorsitzender Emil Sänze MdL Am 19.3. druckten mehrere Zeitungen eine AFP-Meldung: Auf eine Anfrage der Abgeordneten Sahra Wagenknecht (BSW) hin gab das Bundessozialministerium zu, dass 10,1 Mio. (oder 54,...
right   Weiterlesen

Hat Würth eine Schraube locker?

calendar 19.03.2024 user Markus Frohnmaier
Hat Würth eine Schraube locker? Es ist aberwitzig: Ein greiser Milliardär warnt vor der Einführung einer Diktatur durch die AfD. Jedoch ist es gerade ein Merkmal von Diktaturen, wenn Chefs ihren Mitarbeitern vorschreiben, was sie wählen sollen. In anderen Ländern bezeichnet man Milliardäre wi...
right   Weiterlesen

Lust auf mehr? Downloads

Grundsatzprogramm und Wahlprogramm zur Europawahl 2024

Sie können unser Grundsatzprogramm jeweils in einer Lang- und Kurzfassung, sowie das aktuelle Europawahlprogramm 2024 als PDF herunterladen.
Zum betrachten von PDF-Dokumenten muss Ihr Gerät ggf. einen PDF-Reader wie z.B. den Acrobat Reader installiert haben.

up