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PM 2/2019 – Pressemitteilung / Stellungnahme der AfD-Gruppe im Kreistag Ludwigsburg: AfD kritisiert die vom Zeitpunkt her überflüssige „ungewöhnlich frühe Positionierung von vier Kreistagsfraktionen für die Haushaltsdebatte nach der Sommerpause“

KV-LUDWIGSBURG - 17.08.2019

Die AfD-Gruppe im Kreistag Ludwigsburg kritisiert die von der Stuttgarter Zeitung/Stuttgarter Nachrichten am 8. August 2019 so charakterisierte „ungewöhnlich frühe Positionierung von vier Kreistagsfraktionen für die Haushaltsdebatte nach der Sommerpause“ und bezeichnet diese laut Presseberichterstattung von den Fraktionsvorsitzenden der CDU, Freien Wählern, SPD und FDP außerhalb des noch in den Sommerferien weilenden Kreistagsplenums bewusst gewählte Vorgehensweise als schlechten parlamentarischen Stil. Andere Regionalzeitungen haben ebenfalls berichtet.

Kern der von den Fraktionsvorsitzenden bereits Monate vor Beginn des parlamentarischen Entscheidungsprozesses gewählten Positionierung ist ihre vorab getroffene Festlegung auf eine gegenüber dem Vorjahr unveränderte Kreisumlage von 27,5 %, mit der die Kreistagsverwaltung quasi „zwischen den Zeilen“ unter verstecktem Hinweis auf eine satte Mehrheit von 77 von 105 Stimmen vor vollendete Tatsachen gestellt werden soll, um der Forderung zu einem von der Verwaltung aus Sicht der Fraktionsvorsitzenden zu treffenden Beschlussvorschlag für eine Kreisumlage von 27,5 % etwas „nachzuhelfen“.

Abgesehen vom schlechten parlamentarischen Stil konzentriert sich unsere Kritik auf 2 nachfolgend genannte Punkte.

Erstens: Völlig unverständlich erscheint vor allem, dass diese Positionierung zu einem nach Ansicht der AfD-Kreistagsgruppe viel zu frühen Zeitpunkt Ende Juli/Anfang August 2019 und zudem ohne Lesung und Beratung sowie in völliger Unkenntnis der noch im Stadium des unveröffentlichten Entwurfs befindlichen Haushaltsplanung der Kreistagsverwaltung für das Haushaltsjahr 2020 getroffen wurde.

Die unverhältnismäßig frühzeitige Festlegung erfolgte faktisch „im Nebel“, denn auf Grundlage einer höchst unzuverlässigen, lediglich einen Zeitraum der ersten 6 bis 7 Monate von Januar bis Juni/Juli des Basisjahres 2019 umfassenden Datenlage kann keine repräsentative, stabile und für einen 12-Monatszeitraum verlässliche Aussage hinsichtlich der Haushaltslage des Gesamtjahres 2019 getroffen werden, die als Grundlage für die Festsetzung der Kreisumlage des Jahres 2020 dienen soll.

Zweitens: Die als Begründung für die Beibehaltung einer Kreisumlage von 27,5 % angeführte finanzielle, unverändert hohe Belastung der 39 Städte und Gemeinden des Landkreises ist unzutreffend, denn die am 8.8.2019 vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg zum Stichtag 31.12.2018 veröffentlichten Zahlen zur Gesamtverschuldung der kommunalen Haushalte belegen das Gegenteil. Danach haben die Kommunen und Gemeindeverbände im Südwesten ihre Schulden gegenüber dem Vorjahr um 1,6 %  -  dem mittelfristigen Trend der letzten Jahre folgend  -  verringert, bei den kreisangehörigen Gemeinden sind die Schulden um 1,5 % zurückgegangen. Im Landkreis Ludwigsburg als einem der wirtschaftlich stärksten Landkreise in Deutschland hat sich die Verschuldung im Vergleich zu diesen Durchschnittszahlen des Landes noch stärker verringert. Allein 6 von den insgesamt 39 Kommunen des Landkreises sind komplett schuldenfrei, darunter als größte schuldenfreie Stadt Bietigheim-Bissingen.

Damit setzte sich der schon in den vergangenen Jahren festzustellende Trend eines fallenden Verschuldungsgrads bei den Kommunen der Landkreise weiter fort. Angesichts der nach aktuellen Steuerschätzungen auch künftig weiter moderat sprudelnden Steuerquellen und wegen der auch noch für längere Zeit mit großer Wahrscheinlichkeit von der EZB praktizierten Nullzins-Politik ist auch künftig von einer weiteren Konsolidierung der öffentlichen, insbesondere der kommunalen Haushalte auszugehen. Vor diesem Hintergrund wäre daher  -  basierend auf der heute bzw. der bis zu den Beratungen im Herbst bekannten Datenlage  - auch eine moderate Erhöhung der Kreisumlage 2020 vertretbar. Einer außerparlamentarischen Festlegung „ohne Not“ durch die vier Fraktionsvorsitzenden auf 27,5 % zum jetzt viel zu frühen Zeitpunkt hätte es nicht bedurft.

Abzuwarten bleibt, ob sich die Kreistagsverwaltung bei den Haushaltsberatungen im 2. Halbjahr 2019 derart massiv unter Druck setzen und von ihren möglicherweise angestellten Überlegungen abbringen lässt, angesichts von sehr wahrscheinlich auch in den  Jahren 2019 und 2020 bei Städten und Gemeinden insgesamt noch auskömmlich sprudelnden und in dem einen oder anderen Fall zu weiteren Einnahme-Rekorden führenden Steuerquellen eine moderate Erhöhung der Kreisumlage 2020 vorzuschlagen, um der zur Finanzierung von Zukunftsaufgaben mittelfristig und fraktionsübergreifend als notwendig angesehenen Erhöhung der Kreisumlage auf 31 % ein Stück weit näher zu kommen.

Erinnert sei an dieser Stelle an die in der Presse mehrfach zitierten Aussagen von Landrat Dr. Rainer Haas, wonach die Finanzierung eines in den kommenden Jahren bei den Kliniken anfallenden Investitionsbedarfs von 132 Millionen € einen Finanzierungsschwerpunkt darstelle, nachdem sich das Land bzw. die Grün/CDU-geführte Landesregierung immer mehr aus der Krankenhausfinanzierung zurückzieht.

Unabhängig davon und vor dem Hintergrund der hier aufgezeigten Überlegungen kritisiert die AfD-Kreistagsgruppe den Stil und die vermutlich zu erwartenden schrillen Töne, die jetzt möglicherweise als Begleitmusik bei den Haushaltsberatungen im 2. Halbjahr 2019 durch das nach Ansicht der AfD-Kreistagsgruppe ungerechtfertigte Vorpreschen der Fraktionsvorsitzenden bei den zu erwartenden Diskussionen um die Höhe der Kreisumlage 2020 bevorstehen.

Sowohl der nach 3 Legislaturperioden und 24 äußerst erfolgreichen, zum Wohle des Landkreises Ludwigsburg, seiner Kommunen und seiner Bürger zum Ende des Jahres 2019 in den Ruhestand wechselnde Landrat Dr. Rainer Haas als auch der nach mehr als 30 Jahren verdienstvoll ebenfalls in den Ruhestand wechselnde und für die Hauptabteilung Zentrale Dienste und Steuerung verantwortliche Hubert Burkart hätten bei Einbringung ihres letzten Haushalts einen harmonischen und nicht durch jetzt sich abzeichnende schrille Töne bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2020 möglicherweise getrübten Wechsel in den Ruhestand verdient gehabt.

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