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Wie frei ist die Meinungsfreiheit?

KV-LUDWIGSBURG - 25.01.2019

Demokratie lebt ganz wesentlich vom Wettstreit unterschiedlicher Meinungen um die jeweils beste Lösung.

Meinungsfreiheit ist daher ein zentrales Grundrecht unserer Verfassung, politische Opposition ein entscheidender Bestandteil unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Versuche von interessierter Seite, unsere Partei als Oppositionspartei mundtot zu machen, sind daher ein Angriff auf die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat am 15. Januar 2019 bekannt gegeben, die AfD insgesamt als Prüffall sowie die parteiinterne Interessengruppe „Der Flügel“ und unsere Jugendorganisation „Junge Alternative“ als Verdachtsfälle für eine Beobachtung einzustufen. Wir werden genau prüfen, worauf sich diese Entscheidungen stützen.

Wie auch schon in der Vergangenheit, werden wir allen verfassungsfeindlichen Äußerungen oder Verhaltensweisen innerhalb unserer Partei entschieden und konsequent entgegentreten.

Genauso entschieden aber werden wir uns gegen alle Versuche zur Wehr setzen, zulässige Meinungsäußerungen und Positionen als angeblich verfassungsfeindlich zu unterdrücken.

Alle weiteren Informationen werden auf der Seite https://www.afd.de/verfassungsschutz/ zur Verfügung gestellt.

 

AfD-Bundessprecher kritisieren Verbreitung des internen BfV-Gutachtens

Berlin, 18. Januar 2019.

Zur Verbreitung des internen Gutachtens des Bundesamts für Verfassungsschutz zur AfD äußert sich der Bundessprecher der AfD, Prof. Dr. Jörg Meuthen, wie folgt:

,,Dass bestimmte Medien an das interne Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD kommen, der AfD hingegen dieses Gutachten auf Anfrage verwehrt wird, ist ein Riesenskandal, der das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen massiv erschüttert. Journalisten werden mit internen nachrichtendienstlichen Informationen versorgt, während man den eigentlich Betroffenen, also der AfD, dasselbe Gutachten vorenthält. Wir erfahren auf diese Weise die Vorwürfe gegen uns zu Teilen aus der Presse, zu Teilen gar nicht. Das ist ein unglaublicher, in seiner Absurdität geradezu kafkaesker Vorgang, der Konsequenzen nach sich ziehen muss.’’

AfD-Bundessprecher Dr. Alexander Gauland ergänzt:

„Es verwundert mich sehr, dass diverse deutsche Medien über ein Gutachten des Bundeamtes für Verfassungsschutz (BfV) verfügen, in dem insbesondere meiner Person Verstöße gegen die Verfassung unterstellt werden. Wie kann es in einem Rechtsstaat möglich sein, dass ein deutscher Geheimdienst ein von ihm erstelltes Gutachten an Medien durchsticht, um eine Partei, die im Deutschen Bundestag sitzt, zu diskreditieren? Das BfV reagierte auf mehrmalige Nachfrage nicht und lehnte es ab, uns das Gutachten zur Verfügung zu stellen. Als Betroffene steht es uns selbstverständlich zu, über die Dinge, die uns vorgeworfen werden, umgehend Kenntnis zu erhalten. Es kann nicht sein, dass wir als Betroffene lediglich über einen Bruchteil der Vorwürfe aus einer hoch politisierten Pressekonferenz erfahren, in der Haldenwang ganz klar seine Pflicht zur Neutralität verletzt hat. Die Lancierung des BfV-Gutachtens in den Medien bestätigt zudem die These, der frühere BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen wurde einzig und allein aus dem Grunde geschasst und sein Nachfolger Thomas Haldenwang gezielt eingesetzt, um die Alternative für Deutschland als Partei, ihre Fraktion und mit ihr ihre Mandatsträger zu beschädigen. Ein für eine Demokratie und einen Rechtsstaat wie die Bundesrepublik Deutschland unhaltbarer Zustand. So darf ein Rechtsstaat nicht agieren.“

Prof. Dr. Jörg Meuthen und Dr. Alexander Gauland kündigen daher an:

,,Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten, dagegen vorzugehen – von der Dienstaufsichtsbeschwerde, über eine Strafanzeige, bis hin zur verfassungsrechtlichen Klärung –,  in den kommenden Tagen prüfen und gegebenenfalls die erforderlichen Schritte einleiten. Die Einhaltung strikter Rechtsstaatlichkeit gilt für alle, auch gegenüber unserer Partei.’’

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