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Gemeinsame Erklärung des Bundesvorstandes der Alternative für Deutschland zum „Kopftuch-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichtes vom 13. März 2015

KV-LUDWIGSBURG - 04.04.2015
Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 13. März 2015 das in Nordrhein-Westfalen wie auch in Baden-Württemberg bestehende generelle Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen für verfassungswidrig erklärt.\r \r Mit ihrer Entscheidung, dass muslimische Lehrerinnen künftig ihr religiöses Bekenntnis auch im Klassenraum sichtbar machen können, haben die Karlsruher Richter der individuellen Glaubensfreiheit von Amtsträgern den Vorrang vor der Verpflichtung des Staates und seiner Amtsträger zu einer fördernder Neutralität gegenüber den Religionen gegeben. Wenn der Staat in einer multireligiösen Gesellschaft wie unserer Heimstatt aller Bürger sein soll und sein muss, ist zu beachten, dass eine zu starke Betonung der individuellen Glaubensfreiheit von Amtsträgern die Identifikation mit dem Staat erschweren kann.\r \r Bei allem Respekt vor dem höchsten deutschen Gericht darf man nicht vergessen, dass das Kopftuch auch ein Instrument der Unfreiheit von muslimischen Frauen ist. In staatlichen Schulen werden viele junge Mädchen unterrichtet, deren Eltern ihnen ein Kopftuch aufzwingen. Aber dies sind Schulen eines freiheitlichen Staates und in ihnen sollten diese Mädchen erleben, dass muslimische Frauen auch selbstbewusst ohne Kopftuch leben und arbeiten können. Lehrerinnen sind wichtige Vorbilder und wir sollten darauf Wert legen, dass in staatlichen Schulen das richtige Vorbild  gegeben wird. Erziehung ist nie wertfrei und hier sind die richtigen Werte die der Freiheit und der Gleichberechtigung.\r \r Es kann nicht übersehen werden, dass die Umsetzung des „Kopftuch-Urteils“ in der Praxis die Integration der Muslime in unsere Gesellschaft erschweren oder gar behindern dürfte.\r \r Gerade säkular gesinnte, integrationswillige Einwanderer aus dem islamischen Kulturkreis werden es jetzt noch schwerer haben, sich dem manifesten oder subtilen Anpassungsdruck seitens muslimischer Autoritäten zu widersetzen. Der Schlüssel zur Überwindung von Parallelgesellschaften, in denen archaische Bräuche wie Zwangsheiraten und Ehrenmorde gedeihen, liegt in der Emanzipation junger muslimischer Frauen von den Rollenmustern, die ihnen von den Repräsentanten ihrer Herkunftskultur, zumeist in der eigenen Familie, aufgedrängt werden und für die das Kopftuch ein Symbol ist. Diese Emanzipation von den Rollenmustern des islamischen Kulturkreises wird erschwert, wenn Lehrerinnen im Klassenraum ein Kopftuch tragen. Dies umso mehr, je stärker das spezifische Abhängigkeitsverhältnis im Schülern-Pädagogen-Verhältnis seine Wirkung entfaltet.\r \r Zudem erschwert das Kopftuch – Urteil den Schulleitern ihre Arbeit. Die Entscheidung, ob im Falle eines Konflikts das Tragen eines Kopftuches verboten werden kann, wird auf sie abgewälzt. Ob dafür – wie erforderlich – eine hinreichend konkrete Gefahr für den Schulfriedens vorliegt, ist schwer zu entscheiden. Schon die Diskussion darüber, ob im konkreten Fall der Schulfrieden gebrochen wird, wird diesen brechen.\r \r Die Alternative für Deutschland fordert daher den Gesetzgeber auf, rechtliche Regelungen zu treffen, die es den Schulleitern erleichtern, den Religionsfrieden an den staatlichen Schulen zu wahren.\r \r Für die Alternative für Deutschland ist die Religionsfreiheit ein fundamentales Freiheits- und Menschenrecht, das für alle Religionen in Deutschland zu gewährleisten ist. Das Tragen eines Kopftuchs ist zur freien Religionsausübung jedoch nicht erforderlich. Soweit das Kopftuch gegen die Freiheit und Gleichberechtigung der Frauen gerichtet ist, muss diesen Grundrechten Vorrang eingeräumt werden.\r \r Berlin, 26 März 2015
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