Bei Durchsicht des am 6.12.2019 im Kreistag durch die Mehrheit der Blockparteien festgestellten und zuvor im Oktober und November 2019 in den Ausschüssen beratenen Jahresabschlusses zum 31.12.2018 des Landkreises Ludwigsburg haben wir bei der Bilanzposition „Finanzvermögen – Forderungen“ schwerwiegende Feststellungen getroffen. Diese haben wir in unserer Anfrage 6 vom 27.12.2019 im Detail beschrieben, nachdem eine an sich in den Ausschüssen gebotene Klärung dieser von uns vorgebrachten Fragen von den Altparteien blockiert wurde.
Die hier aufgeworfenen Fragen berühren auch die jetzt anstehende Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019.
Im Wesentlichen geht es um den bei den Forderungen im Stichtagsbestand bilanzierten, außerordentlich hohen und vom Finanzdezernat vorgenommenen Wertberichtigungs- / Abschreibungsbedarf bei den öffentlich-rechtlichen bzw. bei den privatrechtlichen Debitoren.
Da die wegen fehlender Werthaltigkeit aufgrund von Uneinbringlichkeit nach zwingend einzuhaltenden HGB-Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften vorzunehmenden Abschreibungen auf den Forderungsbestand auch Einfluss auf die Höhe der von der Kreisverwaltung jährlich vorgeschlagenen und vom Kreistag beschlossenen Kreisumlage hat, wirkt sich der hierdurch verursachte, außerordentlich hohe Ressourcenverbrauch auch negativ auf die Haushalte der 39 Kreiskommunen aus, denn diese müssen die dadurch höhere Kreisumlage zu Lasten ihrer Bürger über ihre Haushalte finanzieren.
Des Weiteren berühren die hier angesprochenen Fragen auch die in der Gemeindeordnung vorgeschriebene sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung.
Die Anfrage soll einerseits die Ursache dieses relativ hohen Abschreibungsbedarfs im Debitorenkontokorrent klären.
Des Weiteren soll geklärt werden, ob diese zum Bilanzstichtag 31.12.2018 vorzunehmenden Wertberichtigungen einmalige „Ausreißer“ sind und deshalb einmaligen Charakter haben, oder ob es sich um jährlich wiederkehrende Sachverhalte und damit möglicherweise um „ein Fass ohne Boden“ mit einer andauernden Verlustfinanzierung handelt.
Andererseits soll nach Möglichkeiten gesucht werden, damit unterjährig und bei künftigen Jahresabschlüssen des Landkreises Ludwigsburg der Wertberichtigungsbedarf bzw. die Ausbuchungs- und Niederschlagungserfordernisse spürbar zurückgeschraubt werden können.
Offen bleibt, ob der hier festgestellte Sachverhalt auch bei den 39 Kreiskommunen des Landkreises Ludwigsburg vorliegt.
Zur Klärung der hier aufgeworfenen Fragen haben wir auch die Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium Stuttgart und im Innenministerium Baden-Württemberg eingeschaltet.
Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf unsere beigefügte Anfrage 6