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Flüchtlingsunterbringung in Vaihingen/Enz

KV-LUDWIGSBURG - 11.02.2024

An die

Stadtverwaltung Vaihingen/Enz - Rathaus

z. Hd. von Herrn Uwe Skrzypek, Oberbürgermeister

Marktplatz 1 via Email: ob.skrzypek@vaihingen.de

71665 Vaihingen/Enz geschaeftsstelle.gemeinderat@vaihingen.de

Betr.: Sitzung des Gemeinderats in Vaihingen an der Enz am Dienstag, den 6. Februar 2024 / 18.00 Uhr; TOP 1 Bürgerfragestunde zu TOP 5 und TOP 6

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Skryzpek,

zu den in der Gemeinderatssitzung am 6.2.2024 auf der TO stehenden

• TOP 5 / „Fortschreibung des Flüchtlingsunterbringungskonzeptes in Vaihingen an der Enz - Weitere Standortsuche für zusätzliche Flüchtlingsunterkunft in Horrheim“.

• und TOP 6 / „Neubau Flüchtlings- und Obdachlosenunterkunft Hauffstraße - Vergabe der Leistungen eines Generalübernehmers“ werde ich als in Vaihingen/Enz-Ensingen wohnender Bürger unter TOP 1 / Bürgerfragestunde folgende Fragen ansprechen, um deren Beantwortung ich Sie bitte. In der Gemeinderatssitzung am 6.2. werde ich eine Kurzfassung der aus meiner Sicht wichtigsten Fragen stellen.

Da der eine oder andere Punkt vermutlich nicht ad hoc beantwortet werden kann, gehen Ihnen z. Ktn. vorab zur Vorbereitung die folgenden Fragen zu mit der Bitte um Beantwortung, die - falls zu umfangreich bzw. zu zeitaufwendig - ggfs auch schriftlich nachgereicht werden könnte. Die Fragen dienen einerseits dazu, vor dem Hintergrund weiter stark steigender Asylantenzahlen einen Gesamtüberblick über die Asylanten- und Migrantensituation in Vaihingen an der Enz zu erhalten. Andererseits stellen die daraus resultierenden Kosten eine nicht unerhebliche Belastung der städtischen Finanzen und Kommunalhaushalte der nächsten Jahre dar, die den finanziellen Handlungsspielraum der Stadt weiter stark einengt. 

1 Wie viele Asylanten / Migranten waren zum Jahresende = 31.12.2023 und zum Vergleich zum 31.12.2022 in Vaihingen melderechtlich registriert?

2 Wie teilt sich die Gesamtzahl zu 1) auf in die Zwischenunterbringung (zuständig ist das Landratsamt Ludwigsburg) und in die Anschlussunterbringung (zuständig ist Vaihingen/Enz)?

3 Wie teilt sich die Gesamtzahl auf in die Kernstadt und in die 8 Teilorte?

4 Mit welchen Zuweisungen rechnet die Stadtverwaltung im Jahr 2024 nach überschlägiger Grob-Schätzung und auf Basis der vom Landratsamt Ludwigsburg mitgeteilten avisierten Vorabmeldungen, aufgeteilt in Fallzahlen der Zwischenunterbringung und der Anschlussunterbringung?

5 In welchem Stadium des Asylverfahrens befinden sich die hier zum Stichtag 31.12. wohnenden Asylanten (Aufteilung der Gesamtzahl)?

5.1 Asylantrag gestellt und noch laufendes Asylverfahren:

5.2 Asylantrag gestellt und abgelehnt beschieden, aber Widerspruch eingelegt:

5.3 Asylantrag gestellt, Verfahren rechtskräftig abgeschlossen, Asylantrag stattgegeben:

5.4 Verfahren rechtskräftig abgeschlossen, Asylantrag abgelehnt, subsidiäres Bleiberecht:

5.5 Verfahren abgeschlossen, Asylantrag abgelehnt, ausreisepflichtig:

5.6 Wie viele Ukraine-Flüchtlinge sind in der Gesamtzahl zu 1) enthalten?

6 Sind angesichts der zu erwartenden Entwicklung der Asylantenzahlen Hallenschließungen in Vaihingen und in den Teilorten zu befürchten, wodurch Schul- und Vereinssport eingeschränkt oder ausfallen müsste (dies wurde von Landrat Allgaier unlängst in der Lokalpresse avisiert, falls die Steigerung der dem Landkreis LB zugewiesenen Asylanten durch das Land weiter anhält)?

7 Wie viele Wohn-Plätze für Asylanten hat die Stadtverwaltung insgesamt zur Verfügung (Gesamtzahl)?

7.1 Wie teilt sich der Gesamtbestand auf in Plätze in Liegenschaften im Eigentum der Stadt und in Liegenschaften in fremdem Eigentum (Miete, Pacht)?

7.2 Wie teilt sich der Gesamtbestand an Plätzen für Asylanten / Liegenschaften auf in den Teilbestand der Kernstadt und den Teilbestand je Ortsteil (Aurich, Ensingen, Enzweihingen, Gündelbach, Horrheim, Kleinglattbach, Riet und Roßwag)?

7.3 Wie hoch waren die Miet- und Pachtzahlungen einschließlich der Nebenkosten und weitere Kosten, die in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt an Vermieter für angemietete Liegenschaften zur Unterbringung von Asylanten zu Lasten des Kommunalhaushalts gezahlt wurden, insgesamt und aufgeteilt in die Kostenarten Miete, Nebenkosten, Renovierung und Instandhaltung?

7.4 Wie hoch waren die in 7.3 erwähnten Kostenarten, die für im Eigentum von Vaihingen an der Enz stehende Liegenschaften und zur Unterbringung von Asylanten zu Lasten des Kommunalhaushalts aufgewendet werden mussten (inkl. fixe Kosten wie bschreibungen etc.)

7.5 Wie hoch waren die in 2022 und 2023 zu Lasten des Kommunalhaushalts aufgewendeten Personalkosten für in der Stadtverwaltung beschäftigte Personen, die im Bereich „Asyl“ beschäftigt waren (Hausmeister, Reinigungskräfte, Integrationsbeauftragte, Security etc.) sowie für Kredite, die zur Finanzierung von Investitionen, Anschaffungen u.ä. aufgewendet wurden, die dem Bereich „Asyl/Migration“ zuzuordnen sind?

7.6 Wie hoch sind die Kosten, die im Zeitraum 2024 - 2027 in der mittelfristigen Finanzplanung der Haushalte für den Bereich „Asyl/Migration“ eingestellt wurden, aufgeteilt auf die einzelnen Jahre?

7.7 Sind darin auch die Kosten für die jetzt zu errichtende Flüchtlingsunterkunft Hauffstraße und für die jetzt geplante Unterkunft in Horrheim enthalten, die bis 2025/2026 bezugsfertig sein soll?

8 Wie hoch waren / sind die finanziellen Zuweisungen des Landes in den Jahren 2022 und 2023 zu den in den Fragen bis 7.7 abgefragten Bruttokosten?

9 Wie hoch waren die Aufwendungen in 2022 0nd 2023 insgesamt über alle Kostenarten, die für Asylanten/Migranten im Bereich „Asyl“ im der Kernstadt und in den Teilorten angefallen sind und die sich in der Ergebnisrechnung / Finanzrechnung der kommunalen Haushalte 2022 und 2023 niedergeschlagen haben?

10 Ab welcher Gesamtzahl sieht die Stadtverwaltung die Grenze der Belastbarkeit wegen weiterer Zuweisung von Asylanten für Vaihingen an der Enz und seine Teilorte erreicht?

11 Für das in der Hauffstraße geplante Flüchtlings- und Obdachlosenheim sind laut Verwaltungsvorlage insgesamt 9 268 544 € an Planungs- und Baukosten geplant und in die Planhaushalte 2024 und 2025 eingestellt.

11.1 Welche Kosten fallen für den Kauf des Grund und Bodens an oder befindet sich das Grundstück Hauffstraße bereits im Eigentum der Stadt? Wenn ja, wie hoch waren die Anschaffungskosten des Grundstücks?

11.2 Sind neben den geplanten Asylantenunterkünften in der Hauffstraße und in Horrheim weitere Asylantenunterkünfte in der Kernstadt und in den Teilorten geplant?

11.3 Für die Finanzierung der Investitionskosten der Asylantenunterkunft in der Hauffstraße wurden laut Verwaltungsvorlage Fördermittel i.H.v. 1 318 650 € laut Zuwendungsbescheid aus dem Landesprogramm „Wohnraum für Geflüchtete“ bewilligt. Wie werden die restlichen 7 949 894 € finanziert (Eigenkapital / Rücklagen / Fördermittel und / oder Kreditaufnahme)?

11.4 Mit welchen weiteren Kosten plant die Verwaltung für die Inneneinrichtung der Asylantenunterkunft in der Haufffstraße (Möblierung Wohnteil, Waschmaschinen / Trockner in den Gemeinschaftsräumen etc.) und für die Außenanlage und wurden diese Kosten in der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2024 - 2027 ebenfalls berücksichtigt?

11.5 Sind zu den Kosten zu 10.4 weitere Fördermittel zu erwarten?

12 Welche Grundstücke der für den Bau einer Asylantenunterkunft in Horrheim nach Vorauswahl der von der Stadtverwaltung aufgezeigten Standortalternativen befinden sich im Eigentum der Stadt bzw. müssten gekauft oder angemietet werden und mit welchen Kosten müsste in Abhängigkeit von der jeweiligen Standort-Alternative gerechnet werden? Falls sich Fragen ergeben, stehe ich jederzeit via Email oder unter me iner Ihnen bekannten TelNr. zur Verfügung.

Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen sowie für die Beantwortung der Fragen und

Verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Walter Müller

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